unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 05/2023
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Ermittlung der Kosten der Unterkunft für Eigenheime und Eigentumswohnungen
Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch
- Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Landratsamt Bautzen
Jobcenter
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
1. Angaben zum Antragsteller
Bitte Nachweise beifügen!
bezugsfertig seit (Datum)
2. Angaben zu den Wohnverhältnissen
Anzahl der Personen in der Wohnung
Gesamtgröße der Wohnung/des Hauses
zusätzlich bei Eigenheimen:
Anzahl der Personen im Haus
Wurde für eine oder mehrere dieser Personen ein freies Wohnrecht eingeräumt?
unterer Randbereich 10 mm
Schuldzinsen, soweit sie mit dem Wohngebäude oder der Eigentumswohnung in unmittelbaren Zusammenhang stehen
Schornsteinreinigung u. -überprüfung
(z. B. Gebühren für Kanalisation, Kosten der Grubenentleerung)
(Pauschale Haushaltsgrund-, Behälterbereitstellungs- und Leerungsgebühr)
(z. B. für eine Gebäudebrand-, Feuer-,
3. Angaben zu den Kosten der Unterkunft
Bitte Nachweise beifügen!
Diebstahl-, Wasserschaden-, Gebäudehaftpflichtversicherung)
Wenn mit elektrischer Energie (Strom) geheizt wird, enthalten die angegebenen Heizkosten auch die Kosten für die Haushaltsenergie?
4. Angaben zu Heizkosten und Energiequellen
Kosten für die Warmwasseraufbereitung?
Das Haus/die Wohnung wird unterschiedlich beheizt.
(Bitte alle vorhandenen Heizarten/ -möglichkeiten angeben.)
Von der Wohnfläche gemäß Zeile 6 werden beheizt:
(z. B. Kohle, Gas, Elektro, Öl, Fernwärme, usw.)
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt
(z. B. Kohle, Gas, Elektro, Öl, Fernwärme, usw.)
(z. B. Kohle, Gas, Elektro, Öl, Fernwärme, usw.)
Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Mir ist bekannt, dass ich bzw. die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft u.a. bei falschen bzw. unvollständigen Angaben oder bei nicht unverzüglicher Mitteilung von Änderungen ggf. die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen müssen.
Die Informationen des Jobcenters nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
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