Berechtigt zur Antragsstellung sind:
- Grundstückseigentümer und Ehepartner
- Entwurfsverfasser im Sinne der Sächsischen Bauordnung
- Zwangsverwalter
- Bevollmächtigte des Verwaltungs- oder Landgerichtes
- Behörden
- Personen mit Vollmacht des Eigentümers
Der Antragsstellung muss ein aktueller Eigentumsnachweis in Kopie beiliegen. Bei Benutzung durch Dritte im Auftrag des Eigentümers ist zusätzlich die Eigentümervollmacht erforderlich. Der Eigentumsnachweis kann sein:
- aktueller Grundbuchauszug (max. vom laufenden Kalenderjahr)
- alternativ Grundsteuerbescheid vom laufenden Kalenderjahr oder zuletzt erhaltener Grundsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis vom laufenden Kalenderjahr, sofern der Grundsteuerbescheid älter ist
- alternativ notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgt ist
- alternativ Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuchauszug, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch auf Erben erfolgt ist
Bei Benutzung durch Dritte im Auftrag des Eigentümers kann die Eigentümervollmacht sein:
- schriftliche Vollmacht vom aktuellen Eigentümer
- Maklervertrag
- Vertrag mit einem Planungsbüro
- Bestallungsurkunde; Betreuerausweis