Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
1. Angaben zum Projektträger
Vertretungsbefugnis/Zeichnungsbefugnis
Ansprechpartner für die Durchführung
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Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
Landratsamt Bautzen
Sozialamt
lieblingsplaetze@lra-bautzen.de
Antrag auf Förderung aus dem
Sonderförderprogramm
Sachsen barrierefrei 2030
nach der Richtlinie Investitionen Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.03.2020 zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019
Zielgruppe/n des Objektes
unterer Randbereich 10 mm
Beschreibung der Maßnahme (ggf. als Anlage beifügen)
Geplanter Durchführungszeitraum (Hinweis: max. bis zum 31.12. des Förderjahres)
3. Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Wenn der Träger dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Bei Baumaßnahmen sind die Ausgaben nach den Kostengruppen 300 bis 700 der DIN 276 zuwendungsfähig.
Die Höhe der Zuwendung
beträgt lt. Förderprogramm maximal 90 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme muss sichergestellt sein.
lt. beiliegendem Kostenangebot (nach DIN 276)
davon entfallen auf den zur Förderung beantragten Abschnitt zuwendungsfähige Kosten der Kostengruppen 300-700 der DIN 276
beantragte Zuwendung aus dem Sonderförderprogramm
"Sachsen barrierefrei 2030"
andere Zuwendungen Dritter/Drittmittel
Eigenmittel (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten)
Voraussichtliche Gesamtfinanzierung
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Der Antragsteller erklärt, dass
·
die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Erst nach Entscheidung der Bewilligungsbehörde oder nach Bestätigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns kann tatsächlich begonnen werden. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu sehen.
·
die Maßnahme nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung beantragt und ausgeführt wird.
·
in den angegebenen zuwendungsfähigen Kosten keine Kosten enthalten sind, die den Kostengruppen 100 (Grundstück) und 200 (Herrichten und Erschließen) der DIN 276 zuzuordnen sind.
·
er für diese Maßnahme zum Vorsteuerabzug nach & 15 UStG
·
er die Nutzungsrechte seiner eingereichten Bilder (Ist-Zustand vor und nach der Umsetzung) an das Landratsamt Bautzen
und
an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt überträgt.
·
die Vorschriften zum barrierefreien Planen und Bauen eingehalten werden. Die Umsetzung der Maßnahme hat unter besonderer Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der
DIN 18040 Teil 3
Barrierefreies Bauen - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
zu erfolgen.
·
die Eigenmittel in Höhe von 10% eingesetzt werden.
Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer des entsprechenden öffentlichen Raumes ist:
·
Nachweis als Betreiber (Pachtvertrag) und die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung der Baumaßnahme unter Beachtung der Zweckbindungsfrist (5 Jahre).
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
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Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme (Hinweis: Wir empfehlen die Einholung mehrerer Kostenangebote - i.d.R. 3 Kostenvoranschläge und weisen darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts zu beachten sind.
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Bilder/Fotos
des Ist-Zustandes des zu fördernden öffentlichen Raumes in Bezug auf die zu beseitigende Barriere (Bitte digital zusenden an: lieblingsplaetze@lra-bautzen.de)