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© Landratsamt Bautzen 05/2023
Erforderliche Unterlagen
Folgeantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, Bürgergeld
Bitte beachten Sie, dass die nachstehende Aufzählung von erforderlichen Nachweisen nicht abschließend ist. Wird bei der Prüfung Ihres Antrages festgestellt, dass noch notwendige Unterlagen fehlen, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Änderungen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die sich nach Antragstellung ergeben, müssen unverzüglich angezeigt und mit Nachweisen belegt werden. Bitte halten Sie zur Antragsabgabe Ihren Personalausweis bereit.
Angaben zur Person
Schulbescheinigung bei über 15-Jährigen
Angaben zum Einkommen
vollständige, lückenlose Kontoauszüge gemäß
beiliegendem "Merkblatt zur Vorlage der
Kontoauszüge"
Verdienstabrechnungen des letzten Gewährungs-
zeitraumes (auch aus Nebenbeschäftigung)
letzter Einkommenssteuerbescheid,
soweit im Kalenderjahr noch nicht eingereicht
Angaben zum Vermögen
alle Änderungen zu bestehenden Versicherungsverträgen,
auch Nachweis Änderung der Prämienhöhe
Nachweis Einschulung
Zufluss von Einkommenssteuererstattung
(Vorlage Kontoauszug)
Zufluss von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden)
Negativbescheinigung Arbeitslosengeld I,
soweit noch nicht eingereicht
aktuelle Beiträge Kfz-Haftpflichtversicherung, Riesterrente (Versicherungsschein und Nachweis der tatsächlichen Zahlung) und sonstige
Angaben zur Wohnung/angemietetes Haus (soweit bereits vorhanden bzw. noch nicht vorgelegt)
aktuelle und vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung (mit allen konkreten Einzelposten der Abrechnung)
Änderung zum Mietvertrag
Sonstiges:
Angaben bei Wohneigentum
aktuelle Nebenkostennachweise (z. B. Pauschale Haushaltsgrundgebühr, Behälterbereitstellungsgebühr, Leerungsgebühr, Wasser, Abwasser, Fäkalienabfuhr, Grundsteuer, Gebäudehaftpflichtversicherung, Schornsteinfeger, Heizungswartungsnachweise)
Heizkostennachweise und Zahlungsnachweise
alle Änderungen in den Einkommensverhältnissen, z.B.:
- Kündigung Arbeits-, Ausbildungsvertrag, Abfindung
- Miet-/Pachteinnahmen
- sonstige Einnahmen
- Bewilligungs-/Einstellungsbescheid bei Bezug von
  Sozialleistungen, soweit noch nicht eingereicht (z.B.
  Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB),
  Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  Elterngeld, Krankengeld, Wohngeld) vollständig und
  mit Berechnungsbögen
Angabe der Wegstrecke und Angabe
aktuelle Fahrtkosten
Angabe der vollständigen Anschrift des Arbeitgebers
bei Geltendmachung von Fahrtkosten
aktuelle Vermögensnachweise Bausparer, Sparbücher, Depots etc.
aktuelle Rückkaufswerte bestehender Versicherungen
aktuelle Heizkostennachweise
aktuelle Nebenkostennachweise,
insbesondere Abfallgebührenbescheide
Änderung Schuldzinsen
Jahreskontoauszug Darlehensvertrag/-verträge,
soweit im Kalenderjahr noch nicht vorgelegt
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Zusätzliche Unterlagen bei selbständiger
Tätigkeit/Gewerbebetrieb
ggf. Nachweis Insolvenzverfahren
Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung,
soweit noch nicht eingereicht
Nachweise zum Anlagevermögen
Fahrzeugscheine aller über das Gewerbe berück-
sichtigter Fahrzeuge
Angabe von gewerblich und privat gefahrenen
Kilometern (Kopie Fahrtenbuch)
aktuelle Nachweise zur Kranken- und Rentenversicherung (Beitragsbescheide), ggf. Nachweis der Befreiung von diesen Versicherungen
Nachweis über das Gewerbe betreffende Kredit-
verpflichtungen (Kreditverträge, Tilgungspläne,
aktuelle Zahlungsnachweise)
vollständige Vorlage des letzten Einkommenssteuerbescheides
Nachweis über aktuelle Förderungen anderer Leistungsträger
Belehrung Mitwirkungspflicht nach §§ 60 ff Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I)
Ich, Herr/Frau
Folgeantrag vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen
Komme ich bis zum vorgenannten Termin meiner Mitwirkungspflicht nicht nach und teile keine Hinderungsgründe mit, kann mein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.

Leistungen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

Um Leistungsunterbrechungen möglichst zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass der Folgeantrag rechtzeitig 4 - 6 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnittes beim Jobcenter gestellt wird.
Datum
Unterschrift Antragsteller
wurde darüber belehrt, dass der übergebene
im Jobcenter einzureichen ist.
Gewinnermittlung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor Antragstellung oder gegebenenfalls andere geeignete Nachweise
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Die Informationen des Jobcenters nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
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