Im folgenden können Sie einen Antrag auf Beförderung während der Ferien und Übernahme der Kosten stellen.
Dieser Antrag gilt für Beförderung nur während der Ferien und nur für Schüler/innen aus Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Trägerschaft des Landkreises Bautzen.
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor Ferienbeginn im Landratsamt Bautzen einzureichen.
Er entbindet Sie nicht von ihrer Verpflichtung, dem Hort ebenfalls die Betreuungszeiten mitzuteilen.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Ihnen zugesandten Exemplar.
Bitte geben Sie im folgenden Ihre E-Mail-Adresse an. Ihnen wird nach Abschluss des Antrags eine Eingangsbestätigung angezeigt und zusätzlich per E-Mail zugestellt. Schauen Sie regelmäßig in Ihrem Posteingang sowie dem Spamordner nach, da die Benachrichtigung vorrangig auf diesem Weg erfolgt.
Das müssen Sie nicht. Der Online-Assitent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen und schickt Ihnen den Antrag im Anschluß richtig ausgefüllt zu. Sie müssen ihn nur noch ausdrucken, unterschreiben und an das Landratsamt schicken.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken.