Antrag auf Beförderung und Übernahme der Kosten

Hinweise
Zusammenfassung
Hinweise
Im folgenden können Sie einen Antrag auf Beförderung während der Ferien und Übernahme der Kosten stellen.
Dieser Antrag gilt für Beförderung nur während der Ferien und nur für Schüler/innen aus Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Trägerschaft des Landkreises Bautzen.
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor Ferienbeginn im Landratsamt Bautzen einzureichen.
Er entbindet Sie nicht von ihrer Verpflichtung, dem Hort ebenfalls die Betreuungszeiten mitzuteilen.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Ihnen zugesandten Exemplar.

Haben Sie Fragen?

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
E-Mail: schulamt@lra-bautzen.de