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Absender
Name*
Straße*
PLZ*
Land*
Ort*
© Landratsamt Bautzen 08/2022
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
zur Fortführung im Liegenschaftskataster
SächsVermKatG
1. Angaben zum Antragsteller
Straße
PLZ
Behörde/Firma
Name
Vorname
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Titel
2. Angaben zum Ansprechpartner
Telefon (8-16 Uhr)
E-Mail
Name
Vorname
Titel
Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Flurstück(e)
Gemeinde
3. Gebietsabgrenzung
Grundbuchblatt
Gemarkung
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© Landratsamt Bautzen 08/2022
Ort, Datum
Unterschrift (aller Eigentümer)
Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke zu einem Flurstück zusammengefasst werden.
Voraussetzung für eine Verschmelzung ist, dass die zu verschmelzenden Flurstücke in der Örtlichkeit eine Einheit bilden (sie müssen aneinandergrenzen). Sie müssen Bestandteil eines Grundstückes sein, das heißt auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer des Bestandsverzeichnisses stehen.
Hinweis
Für die oben genannten Flurstücke wird die Verschmelzung beantragt.
Stehen die zu verschmelzenden Flurstücke auf verschiedenen Grundbuchblättern oder auf einem Grundbuchblatt unter verschiedenen laufenden Nummern, muss der Eigentümer einen beglaubigten Antrag auf Vereinigung der zu verschmelzenden Flurstücke beim zuständigen Grundbuchamt stellen.
Der Landkreis, die Städte und Gemeinden sind als siegelführende Behörden befugt, diese Anträge auf Vereinigung der Flurstücke ohne Beglaubigung von anderer Stelle zu stellen. Die Eigentümer der privaten Grundstücke haben im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt die Möglichkeit, ihren Antrag auf Vereinigung kostenfrei beglaubigen zu lassen.
Die Vereinigung der Flurstücke im Grundbuch sowie die Verschmelzung der Flurstücke sind kostenfrei.
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter