unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 08/2022
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
zur Fortführung im Liegenschaftskataster
SächsVermKatG
1. Angaben zum Antragsteller
2. Angaben zum Ansprechpartner
Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 08/2022
Unterschrift (aller Eigentümer)
Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke zu einem Flurstück zusammengefasst werden.
Voraussetzung für eine Verschmelzung ist, dass die zu verschmelzenden Flurstücke in der Örtlichkeit eine Einheit bilden (sie müssen aneinandergrenzen). Sie müssen Bestandteil eines Grundstückes sein, das heißt auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer des Bestandsverzeichnisses stehen.
Für die oben genannten Flurstücke wird die Verschmelzung beantragt.
Stehen die zu verschmelzenden Flurstücke auf verschiedenen Grundbuchblättern oder auf einem Grundbuchblatt unter verschiedenen laufenden Nummern, muss der Eigentümer einen beglaubigten Antrag auf Vereinigung der zu verschmelzenden Flurstücke beim zuständigen Grundbuchamt stellen.
Der Landkreis, die Städte und Gemeinden sind als siegelführende Behörden befugt, diese Anträge auf Vereinigung der Flurstücke ohne Beglaubigung von anderer Stelle zu stellen. Die Eigentümer der privaten Grundstücke haben im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt die Möglichkeit, ihren Antrag auf Vereinigung kostenfrei beglaubigen zu lassen.
Die Vereinigung der Flurstücke im Grundbuch sowie die Verschmelzung der Flurstücke sind kostenfrei.
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