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Absender
Name*
Straße*
PLZ*
Land*
Ort*
Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
© Landratsamt Bautzen 03/2022, LRABZ_00274
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein
Geburtsort*
Geburtsdatum*
Ort*
Ortsteil
Haus-Nr.*
PLZ*
Straße*
Name*
Vorname*
1. Angaben zum Antragsteller
Telefon
E-Mail
akad.
Grad
Geburtsname
sonstige frühere Namen
Einschränkungen
Ich trage im Straßenverkehr eine Sehhilfe
freiwillige Angabe, z.B. mangelndes Sehvermögen, Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit, Störungen des Gleichgewichts, Bewegungsbehinderungen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Diabetes, Krankheiten des Nervensystems, psychische Störungen
wird automatisch ausgefüllt
2. Angaben zum bisherigen Führerschein
Klasse
ausstellende Behörde / FS-Nummer
erteilt am
vorhandene Fahrerlaubnisklassen aus grauer Karte "VK-30", Karteikartenabschrift oder Führerschein
* Pflichtfeld
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Unterschrift
Datum
4. zusätzliche Eintragungen
5. Anlagen
© Landratsamt Bautzen 03/2022, LRABZ_00274
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Checkliste. Anträge mit falsch positionierter Unterschrift können aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden!
3. Unterschriftsmuster
unter bestimmten Bedingungen erforderliche Anlagen (vgl. siehe Checkliste):
6. Abholung
Den Kartenführerschein möchte ich in folgender Dienststelle abholen:
Wenn keine Nachweise zu den Erteilungsdaten der einzelnen Klassen vorliegen und von Ihnen keine Nachweise (z.B. VK 30, Karteikartenabschrift) mit dem Antrag eingereicht werden, wird das zum aktuellen Papierführerschein erfasste Ausstellungsdatum als Erteilungsdatum für die Klassen eingetragen.
7. Hinweis
Hinweisblatt
Seit 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2006/126/EG i. V. m. § 24a der FeV auf 15 Jahre befristet. Die Gültigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisklassen bleibt unberührt.

Sie behalten die bisherigen Fahrtberechtigungen. Die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen werden mit Ausnahme der LKW-Fahrerlaubnis (über 7,5t) unbefristet erteilt.

Die LKW-Fahrerlaubnis (über 7,5 t) ist befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollten Sie bereits das 50. Lebensjahr überschritten haben, fällt diese Berechtigung weg. Es sei denn, Sie legen Gutachten nach Anlage 5.1 (körperliche Eignung) und 6 (Gutachten über das Sehvermögen) der Fahrerlaubnis-Verordnung bei. Die Fahrerlaubnis für LKW (Klasse C und CE) wird dann für fünf Jahre erteilt. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn seit der Vollendung des 50. Lebensjahres nicht mehr als 7 Jahre vergangen sind. Danach muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.
Checkliste für Antragsteller
Bitte mit schwarz-schreibendem Stift innerhalb des Kastens unterschreiben, ohne dass die Schrift dem Kastenrahmen mehr als 1 mm nahe kommt oder ihn sogar berührt. Filzstift oder Fineliner sind hierfür gut geeignet.
Die Unterschrift wird für die Herstellung des Kartenführerscheines benötigt.
Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei.
Sofern Sie nur im Besitz eines Reisepasses sind, benötigen Sie außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes (nicht älter als drei Monate) in Kopie.
In der DDR wurde bei Erteilung jeder Fahrerlaubnis bis zum Jahr 1982 nach jeder bestandenen
Führerscheinklasse dem Antragsteller die so genannte VK 30 - Karte ausgehändigt (grau/grün im Postkartenformat).
Die Übersendung der VK 30 - Karte ist im Original erforderlich (fertigen Sie zu Ihrer Sicherheit eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen).
Für alle Führerscheine, die nicht im Landkreis Bautzen ausgestellt wurden, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde zwingend erforderlich. Diese ist im Vorfeld vom Bürger selbst bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde anzufordern und dem Antrag beizufügen.
Hinweise
© Landratsamt Bautzen 03/2022, LRABZ_00274
richtig
falsch
Sollten in unserer Behörde keine Nachweise zu den einzelnen Erteilungsdaten vorliegen und von Ihnen keine Nachweise (z. B. VK 30, Karteikartenabschrift) mit dem Antrag eingereicht werden, wird das zum aktuellen Papierführerschein erfasste Ausstellungsdatum als Erteilungsdatum für die Klassen eingetragen.