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Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Anlage 1 zum Antrag
auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung/Zustimmung
1. Ausführliche Maßnahmebeschreibung
(betroffene Bereiche bitte sorgfältig ausfüllen)
- Diese tabellarische Übersicht soll die vollständige Darstellung des Vorhabens für die Genehmigung
und die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen unterstützen (§§ 7i, 10f, 11b EStG; § 10g EStG).
- Nicht beantragte/nicht genehmigte Maßnahmen haben keinerlei Anspruch auf eine steuerliche
- Nicht alle genehmigten Maßnahmen erfüllen die Voraussetzungen der Steuervergünstigung
(siehe Hinweise zur Steuerbescheinigung für Denkmaleigentümer unter www.landkreis-bautzen.de).
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detaillierte Beschreibung des aktuellen Bestandes mit Materialangaben, Schadensbeschreibung
detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen (z. B. Reparatur, Aufarbeitung, Abbruch, Erneuerung) mit Angaben zu Ausführung und Material
Wenn nötig, sind zeichnerische Darstellungen (Abbruch gelb, Neubau rot, Bestand grau), Kostenangebote oder Anlagen zu ergänzen.
Art (z. B. Biber, Schiefer)
Format
Farbton
Verlegeart
Ortgangausführung
Ausführung Ortgang, Kehlen, Grate
Dachstuhl
Schalung, Lattung
Schornsteinköpfe
Blitzschutzanlagen
techn. Aufbauten
(Rohre u. ä.)
Schneefang
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Aufbau
Fachwerk/Ausfachung
Umgebinde/Blockstube
Dämmung Außenseite
Dämmung Innenseite
z. B. Putz, Anstrich, Verklinkerung,
Sohlbänke
z. B. Schieferbehänge, Schmuckverschieferung, Holzverschalungen
Gliederungselemente/
Fassadenschmuck
z. B. Faschen, Gewände,
Simse, Putzspiegel
Verblechung von vorstehenden Bauteilen
Flügelzahl
Gliederung/Sprossen-
teilung
äußere Zierrahmen
Fensterläden/Jalousien
Fensterbretter
Beschläge
Flügelzahl
Gliederung
Beschläge
Wandbemalungen,
Vertäfelungen
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Wohnungseingangs-
türen,
sonstige Innentüren
Flügelzahl
Gliederung
Beschläge
Deckenaufbau,
Deckenabhängungen
Bemalungen, Stuck,
Vertäfelungen u. ä.
11. Treppenanlagen/
Treppenhaus
Innenbereich
Außenbereich
12. historische Einbauten/Zubehör
z. B. Öfen, Kamine,
Einbauschränke,
Verglasungen
z. B. Balkon, Loggia,
Terrasse
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Anzahl und Ausstattung
der Bäder, WC
z. B. Balkon-, Treppen-,
Aufzugsanlagen, Rampen,
Wintergarten, Terrassen
Fundamente
Abdichtungen
Dränagen
Trockenlegungen
Fenster, Außentüren,
Hölzer, Fassade, Anbauten,
Gliederungselemente
u. a.
Wärmeversorgungs-
anlagen
Heizsystem
Heizkörper
Fußbodenheizung
Wandheizung
Ofen, Kamin
soweit sie selbst unter
Denkmalschutz stehen
(z. B. Einfriedungen,
Mauern, Brunnen,
Garten/Park/Allee)
Farbangaben nach RAL, NCS oder Keim
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Unterschrift Bauherr (Denkmaleigentümer)
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter
Bitte beachten Sie, dass Sie mit konkreten und vollständigen Angaben Nachforderungen vermeiden und das Verfahren beschleunigen können.
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zur Steuerbescheinigung für Denkmaleigentümer
gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG) oder § 10g EStG
Die Inanspruchnahme der o. g. Steuervergünstigungen für Baumaßnahmen am Denkmal setzt voraus, dass der Steuerpflichtige dem Finanzamt durch eine Bescheinigung der unteren Denkmalschutzbehörde nachweist, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren und nach vorheriger Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Behörde durchgeführt worden sind.
Das gilt auch für Aufwendungen an Objekten ohne eigenen Denkmalwert, wenn sie erforderlich sind, das schützenswerte äußere Erscheinungsbild einer Sachgesamtheit oder eines Denkmalschutzgebietes zu erhalten.
Durchführung der steuerlichen Abstimmung vor Maßnahmebeginn
Die geforderte steuerliche Abstimmung nach § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG erfolgt im Landkreis Bautzen innerhalb des denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung.
Für eine möglichst umfassende Steuervergünstigung muss der Bauherr im Genehmigungsantrag auf die vollständige Darstellung des Vorhabens achten. Es wird empfohlen, das Formular "Anlage zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung/Zustimmung - Ausführliche Maßnahmebeschreibung" zu verwenden (www.landkreis-bautzen.de).
Soweit die untere Denkmalschutzbehörde in der Genehmigung noch Detailabstimmungen zu einzelnen Maßnahmen (z. B. Konstruktionszeichnungen für Fenster, Farbkonzept) fordert, muss der Bauherr diese unbedingt vor deren Ausführung durchführen, ansonsten geht der Bescheinigungsanspruch insoweit verloren.
Grundsätzlich bedarf jede Änderung der erneuten vorherigen Abstimmung. Diese kann nicht nachträglich ersetzt werden, auch nicht durch die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Von den genehmigten/abgestimmten Maßnahmen erfüllen jedoch nur solche die steuerlichen Bescheinigungsvoraussetzungen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zur Herstellung einer sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Landratsamt Bautzen, Untere Denkmalschutzbehörde
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Besucheradresse: Macherstraße 57, 01917 Kamenz
E-Mail: bauaufsichtsamt@lra-bautzen.de Telefon: 03591/5251-63001
(§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 4 Sächsisches Denkmalschutzgesetz i. V. m. § 7 Abs. 2 EStG)
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Denkmaleigentümer bzw. Wohnungseigentümer bei Wohneigentum; Stichtag: Kaufvertrag
nach Fertigstellung des Vorhabens
www.landkreis-bautzen.de (Bürgerservice/Formulare/Bauen und Wohnen)
1. Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG (bei Gebäuden)
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g EStG (bei Parks, Pavillons u. ä.)
2. Rechnungsaufstellung (Excel-Tabelle)
3. Originalrechnungen (sortiert und nummeriert wie in der Tabelle), jeweils mit
4. Fotodokumentation über die geltend gemachten Arbeiten
Rechnungen sind im Original mit Zahlungsnachweis einzureichen, nach Firma/Gewerk chronologisch zu nummerieren und in Reihenfolge in die Excel-Tabelle "Rechnungsaufstellung" zu übernehmen.
Nur tatsächlich angefallene Aufwendungen sind bescheinigungsfähig. In der Spalte "Antragssumme" ist deshalb der um Skonti, anteilige Beiträge zur Bauwesenversicherung oder sonstige Abzüge geminderte Betrag anzugeben, der mit dem Zahlungsnachweis übereinstimmen muss.
Die Excel-Tabelle ist auch per E-Mail an die untere Denkmalschutzbehörde zu übermitteln (bauaufsichtsamt@lra-bautzen.de).
Rechnungen müssen Leistung, Artikel, Menge und Preis eindeutig ausweisen.
Bei ausführlichen Schlussrechnungen müssen Abschlagsrechnungen nicht vorgelegt werden.
Pauschalrechnungen sind nur prüffähig, wenn das zu Grunde liegende Angebot mit Einzelpreisen beigefügt wird. Soweit erforderlich, kann die Originalkalkulation verlangt werden.
Bezugsobjekt der Steuervergünstigung ist ausschließlich das denkmalgeschützte Objekt. Es gehören deshalb keine Aufwendungen in den Antrag, die sich auf sonstige bauliche Anlagen im Umfeld beziehen, selbst wenn diese dem Denkmal dienen oder aus Gründen des Umgebungsschutzes im Genehmigungsverfahren betrachtet wurden (z. B. Carports).
Soweit Rechnungen einzelne sachfremde Artikel (z. B. Gartenartikel) enthalten oder Leistungen, die nicht unmittelbar am Denkmal erbracht wurden (z. B. Nebengebäude, Zufahrt), sind diese bereits vom Antragsteller abzuziehen und kenntlich zu machen.
Wenn Bauträger, Baubetreuer oder Generalunternehmer mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt wurden, müssen die spezifizierten Originalrechnungen der Handwerker, Subunternehmer und Lieferanten an den Bauträger vorgelegt werden. Außerdem ist ein detaillierter Einzelnachweis über die Vergütung der eigenen Leistung des Bauträgers, Baubetreuers oder Generalunternehmers notwendig, bei Bedarf auch die Vorlage der Originalkalkulation.
Bei Wohneigentum sind die Aufwendungen pro Wohnung darzustellen.
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Einige Aufwendungen fallen grundsätzlich nicht unter die denkmalbezogene Steuervergünstigung und gehören nicht in den Antrag, z. B.
- Erwerbskosten (z. B. Kaufpreis, Notar-, Vermessungs-, Grundbuchgebühren)
- Erschließungsbeiträge nach Kommunalen Abgabenrecht, Herstellung von Kleinkläranlagen
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (z. B. Beleuchtung, Möbel, Briefkästen, Sonnenschutz)
- Laufende Unterhaltskosten
- Werkzeuge, Arbeitsmittel, -kleidung
- Klima-, Lüftungs-, Solar-, Photovoltaikanlagen, zusätzliche Kamine/Heizsysteme
- Luxusaufwendungen, Nutzerwünsche (z. B. Sauna, Whirlpool, besondere Elektroausstattungen,
SAT/Netzwerk, Sonnenschutzsysteme)
- Außenanlagen, Nebenanlagen
Nicht alle genehmigten/abgestimmten Maßnahmen erfüllen auch die Bescheinigungsvoraussetzungen, z. B.
- neue Gebäudeteile oder Ausbauten zur Erweiterung der Nutzfläche (z. B. Anbauten, Terrassen,
Balkone, Wintergärten, Dachgeschossausbau)
Nach der Kostensatzung des Landkreises Bautzen werden je nach Antragsvolumen und Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben.
Nach Prüfungsabschluss erhält der Antragsteller die Steuerbescheinigung mit dem festgesetzten Betrag und die Belege zurück. In der eingereichten Rechnungsaufstellung sind die anerkannten Aufwendungen kenntlich gemacht.
Das zuständige Finanzamt prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.