unterer Randbereich 10 mm
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© Landratsamt Bautzen 08/2021
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Löschung von Baulasten
gemäß § 83 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Eigentümer (bitte alle Eigentümer angeben, ggf. Anlage verwenden)
3. Begünstigtes Grundstück
(für weitere bitte Anlage verwenden)
unterer Randbereich 10 mm
Unterschrift des Antragstellers
Rechtsgrundlage für die Löschung einer Baulast bildet § 83 Abs. 3 SächsBO:
"Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam."
Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis nach dem aktuell geltenden Sächsischen Kostenverzeichnis für den Antragsteller kostenpflichtig ist, sofern keine Gebührenbefreiung nach § 12 Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vorliegt oder Kostenübernahme durch einen Dritten erklärt wird.
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter
Eigentümer (bitte alle Eigentümer angeben, ggf. Anlage verwenden)
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