Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
2. Angaben zum Mieter/zu den Mietern
1. Angaben zum Vermieter/Eigentümer
Wohnraum war erstmals bezugsfertig
anderen Personen
untervermietet
ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt
Anlage zum Antrag auf Leistungen
nach dem SGB XII
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
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Datum der letzten Mietfestsetzung
unterer Randbereich 10 mm
Der Wohnraum ist mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten
gefördert worden
Der Wohnraum ist nach dem Wohnraumförderungsgesetz
(WoFG) gefördert worden.
Der Wohnraum ist nachträglich ausgebaut, erweitert oder unter
wesentlichem Bauaufwand umgebaut worden.
ist eine Heizungsanlage, bei der an einer Stelle des
Gebäudes
(Zentralheizung), der Wirtschaftseinheit (Blockheizung) oder der Wohnung (Etagenheizung) ein Wärmeträger - insbesondere Wasser - mit Hilfe beliebiger Energiearten (z.B.: Kohle, Öl, Gas, Strom) erwärmt wird und an die alle Wohn- und Schlafräume der Wohnung(en) angeschlossen sind. Als Sammelheizungen gelten auch: Fernwärmeversorgung, Nachtstromspeicherheizungen, Gasöfen, Kachelofen-Mehrraumheizungen, zentral versorgte Öl-Einzelofenheizungen, Zentralheizungen.
Der Wohnraum ist ausgestattet mit
Die Gesamtmiete (einschl. Nebenkosten) beträgt monatlich
Wurden nach erstmaliger Bezugsfertigkeit wesentliche Veränderungen am Haus bzw. der Wohnung vorgenommen?
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In der Gesamtmiete sind Kosten und Vergütung zwar enthalten, es wurde jedoch dafür kein besonderer
Betrag ausgewiesen:
von den oben in Ziffer a) bis q) aufgeführten Möglichkeiten die Buchstaben:
eine Mietvorauszahlung in Höhe von
ein Mietdarlehen in Höhe von
Die Miete mindert sich dadurch vom
Die Minderung ist mit dem Vermieter bzw. Eigentümer vereinbart.
Es bestehen Mietrückstände
Beginn der Mietrückstände
Bitte listen Sie Einzelbeträge pro Monat im Feld "Raum für ergänzende Bemerkungen" auf.
Raum für ergänzende Bemerkungen
Unterschrift des Vermieters
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
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