unterer Randbereich 10 mm
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© Landratsamt Bautzen 01/2023
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf artenschutzrechtliche
Fällung/Rodung von Bäumen u. a.
vom 1. März bis 30. September
gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG i. V.
mit § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG
(bei juristischen Personen Vertretungsberechtigter)
2. Angaben zum Standort des Baumes/der Gehölze
Eigentümer, Anschrift (wenn abweichend von 1.)
3. Angaben zum Zeitraum der Fällung/Rodung
Die Fällung/Rodung soll im Zeitraum vom
unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 01/2023
4. Angaben zum betreffenden Baum/den Bäumen/Gehölzen
(Weitere Bäume/Gehölze bitte auf gesondertem Blatt aufführen.)
(z. B. Höhlen, Nester, Spalten,
5. Begründung der Maßnahme
(Bitte beschreiben Sie, warum die Einhaltung der Verbotsfrist zur Fällung/Rodung für Sie zu einer
unzumutbaren Belastung führen würde, denn dies ist Voraussetzung zur Erteilung einer Befreiung gem. §
67 Abs. 1 Satz Nr. 2 BNatSchG.)
Unterschrift des Antragstellers
Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigen, indem Sie Fotos vom Baum/den Bäumen oder Gehölzen sowie einen Lageplan beilegen.
Die Entscheidung über eine Befreiung ist in jedem Falle (auch bei Ablehnung) gebührenpflichtig, wobei die Höhe der Gebühr gegenwärtig (abhängig vom Zeitaufwand) bei mindestens ca. 53 EUR liegt.
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Umweltamt/Datenschutzerklaerung_Umwelt_Forst_barrierefrei.pdf