unterer Randbereich 10 mm
Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Antrag auf artenschutzrechtliche Befreiung vom Verbot der Fällung/Rodung von Bäumen u. a. Gehölzen im Zeitraum
vom 1. März bis 30. September
gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG i. V.
mit § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
(bei juristischen Personen Vertretungsberechtigter)
2. Angaben zum Standort des Baumes/der Gehölze
Eigentümer, Anschrift (wenn abweichend von 1.)
3. Angaben zum Zeitraum der Fällung/Rodung
Die Fällung/Rodung soll im Zeitraum vom
© Landratsamt Bautzen 07/2021
unterer Randbereich 10 mm
Art der Maßnahme
(Fällung/Rodung/
auf Stock setzten etc.)
Stammumfang
in 1 m Höhe
(bei Bäumen)
Grundfläche
im m²
(bei Sträuchern)
4. Angaben zum betreffenden Baum/den Bäumen/Gehölzen
(Weitere Bäume/Gehölze bitte auf gesondertem Blatt aufführen.)
Besondere Merkmale
(z. B. Höhlen, Nester, Spalten, Astabbrüche, ...)
5. Begründung der Maßnahme
(Bitte beschreiben Sie, warum die Einhaltung der Verbotsfrist zur Fällung/Rodung für Sie zu einer unzumutbaren Belastung führen würde, denn dies ist Voraussetzung zur Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Satz Nr. 2 BNatSchG.)
Unterschrift des Antragstellers
Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigen, indem Sie Fotos vom Baum/den Bäumen oder Gehölzen sowie einen Lageplan beilegen.
Die Entscheidung über eine Befreiung ist in jedem Falle (auch bei Ablehnung) gebührenpflichtig, wobei die Höhe der Gebühr gegenwärtig (abhängig vom Zeitaufwand) bei mindestens ca. 53 EUR liegt.
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
© Landratsamt Bautzen 07/2021