An die Bauaufsichtsbehörde
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 der
Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
auf Ausnahme nach § 31 Absatz 1 des
Baugesetzbuches (BauGB)
auf Befreiung nach § 31 Absatz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB)
zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
auf sonstige Abweichung nach § 67 Absatz 2
der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
Name(n), Vorname(n) / Firma
Name(n), Vorname(n) / Firma
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
Gemarkung, Flurstücksnummer
Zutreffendes bitte [x] ankreuzen oder ausfüllen.
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.
4. Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung
Für obiges Vorhaben wird beantragt:
5. Beteiligte Nachbarn (§ 70 SächsBO)
Bitte jeweils angeben: Gemarkung, Flurstücksnummer, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon (mit Vorwahl)
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
6. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO)
Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 SächsBO:
der Architektenkammer Sachsen (§§ 35, 36 SächsArchG)
der Ingenieurkammer Sachsen (§ 65 Absatz 4 Satz 2
Halbsatz 2 oder Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 SächsBO)
erteilt (§ 65 Absatz 6 SächsBO).
Anzeige oder Bescheinigung erfolgte beziehungsweise wurde im Land
8. Datenschutzrechtliche Hinweise
Die in dem Antrag und in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden aufgrund von § 68 SächsBO erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind freiwillig.
Bauherr und Entwurfsverfasser sind damit einverstanden, dass Ort und Straße der Baustelle, Art und Größe des Bauvorhabens sowie ihre Namen und Anschriften einem Verlag zur kostenlosen Veröffentlichung mitgeteilt werden:
Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Bauherr den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Entscheidung über den Antrag in Empfang zu nehmen:
Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers
Datum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreters des Bauherrn