An die Bauaufsichtsbehörde
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
Name(n), Vorname(n) / Firma
Name(n), Vorname(n) / Firma
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
Gemarkung, Flurstücksnummer
Zutreffendes bitte [x] ankreuzen oder ausfüllen.
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.
Antrag auf Vorbescheid
nach § 75 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
Das Grundstück ist belastet mit einer/einem:
beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (§ 1090 BGB)
zugunsten der Bauaufsichtsbehörde
Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB)
Dienstbarkeit nach § 116 Absatz 1 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes
Mitbenutzungsrecht nach Artikel 233 § 5 Absatz 1 Einführungsgesetz zum
BGB, soweit dieses noch als Recht an dem belasteten Grundstück gilt
Erklärung nach § 7 SächsBO vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 86), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 418)
4. Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit (§ 70 SächsBO)
Bitte jeweils angeben: Gemarkung, Flurstücksnummer, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon (mit Vorwahl)
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und
Befreiungen liegt vor:
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor:
6. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO)
5. Fragestellungen zum Vorhaben
Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 SächsBO:
der Architektenkammer Sachsen (§§ 35, 36 SächsArchG)
der Ingenieurkammer Sachsen (§ 65 Absatz 4 Satz 2
Halbsatz 2 oder Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 SächsBO)
erteilt (§ 65 Absatz 6 SächsBO).
Anzeige oder Bescheinigung erfolgte beziehungsweise wurde im Land
7. Anlagen gemäß DVOSächsBO
Lageplan mit schriftlichem Teil (Anlage 8)
Auszug aus der Liegenschaftskarte
8. Datenschutzrechtliche Hinweise
Die in dem Antrag und in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden aufgrund von § 75 Satz 4 in Verbindung mit § 68 SächsBO erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Angaben zu Telefonnummern und E-Mail- Adressen sind freiwillig.
Bauherr und Entwurfsverfasser sind damit einverstanden, dass Ort und Straße der Baustelle, Art und Größe des Bauvorhabens sowie ihre Namen und Anschriften einem Verlag zur kostenlosen Veröffentlichung mitgeteilt werden:
Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Bauherr den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Entscheidung über den Antrag in Empfang zu nehmen:
Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers
Datum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreters des Bauherrn
(Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zum Bauvorhaben erforderlich sind.)