Meldung von Arbeitsschutz- verstößen von Arbeitgebern
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Beschwerde soll anonym behandelt werden:
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Wenn Sie völlig anonym bleiben wollen, ist ein telefonischer Kontakt (z. B. mit Rufnummernunterdrückung) mit der zuständigen Dienststelle bzw. dem zuständigen Dienstsitz der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen ("http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/367.htm") unverzichtbar.
In jedem Fall behandeln wir Ihre Beschwerde so diskret wie möglich. Eine Bearbeitung ist jedoch häufig nicht möglich, wenn Angaben zum Sachverhalt nicht vollständig oder nicht eindeutig sind und keine Rückfragen möglich sind. Wird die Beschwerde über dieses Formular abgesendet, benötigen wir daher mindestens eine Telefonnummer oder eine E-Mailadresse für Rückfragen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
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