Seite 1 von 3
Stand: 03.06.2025
smwa_lds_EuA_ChemVerbotsV
für die Abgabe oder das Bereitstellen von in Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV aufgeführten gefährlichen Stoffen und Gemischen
oder per E-Mail an: post@lds.sachsen.de


Name/Unternehmen

Telefonnummer

E-Mail

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)

Ansprechpartner(in)/Bevollmächtigte(r)

1. Betriebsstätte / Filiale

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

2. Betriebsstätte / Filiale

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

3. Betriebsstätte / Filiale

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

  Angaben zum Unternehmen / zur Person

  Betriebsstätte(n)/Filiale(n) (falls nicht mit Unternehmenssitz identisch)

Seite 2 von 3
Für die Vorlage/Übermittlung der aktuellen Sicherheitsdatenblätter der abzugebenden Produkte/Stoffe/Gemische erfolgt ggf. eine Anforderung durch die Behörde.






1. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale

2. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale

3. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale

smwa_lds_EuA_ChemVerbotsV
Stand: 03.06.2025

  Produktpalette

  Angaben zu der/ den Person(en) mit Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV

Seite 3 von 3
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter Link sowie in den dort dargestellten Informationsblättern.


Zur Bearbeitung des Erlaubnisantrages oder der Anzeige werden folgende Unterlagen benötigt:

- Kopie(n) des/ der Nachweise(s) der erforderlichen Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Zeugnis über Prüfung oder anderweitige Qualifikation, ggf. Fortbildungsnachweis) für jede o. g. sachkundige Person







unter der Angabe des jeweiligen Verwendungszweckes:

Erlaubnis nach ChemVerbotsV oder Anzeige nach ChemVerbotsV

gesandt werden.















Ort

Unterschrift Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)

Datum

smwa_lds_EuA_ChemVerbotsV
Stand: 03.06.2025
- aktueller Abdruck der Gewerbemeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister
- ein Führungszeugnis für jede o. g. sachkundige Person (nicht älter als 6 Monate)
Im Regelfall ist das Führungszeugnis (Belegart O) bei der für die jeweilige sachkundige Person zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen und soll direkt an die
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 5/ Referat 52
09105 Chemnitz

  Unterlagen