smwa_lds_EuA_ChemVerbotsV
für die Abgabe oder das Bereitstellen von in Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV aufgeführten gefährlichen Stoffen und Gemischen
oder per E-Mail an:
post@lds.sachsen.de
Angaben zum Unternehmen / zur Person
Name/Unternehmen
Telefonnummer
E-Mail
Straße / Hausnr.
PLZ
Ort
Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)
Ansprechpartner(in)/Bevollmächtigte(r)
Betriebsstätte(n)/Filiale(n) (falls nicht mit Unternehmenssitz identisch)
1. Betriebsstätte / Filiale
Straße / Hausnr.
PLZ
Ort
2. Betriebsstätte / Filiale
Straße / Hausnr.
PLZ
Ort
3. Betriebsstätte / Filiale
Straße / Hausnr.
PLZ
Ort
Produktpalette
Produkte/Stoffe/Gemische gemäß Anlage 2 Eintrag 1 ChemVerbotsV, die abgegeben werden sollen:
(
Nennung von
Einzelstoffen oder Produktgruppen z. B. Pflanzenschutzmittel, Biozide einschl. Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel usw.
)
Für die Vorlage/Übermittlung der aktuellen Sicherheitsdatenblätter der abzugebenden Produkte/Stoffe/Gemische erfolgt ggf. eine Anforderung durch die Behörde.
Angaben zu der/ den Person(en) mit Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV
1. Name, Vorname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale
2. Name, Vorname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale
3. Name, Vorname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale
smwa_lds_EuA_ChemVerbotsV
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter Link
sowie in den dort dargestellten Informationsblättern.
Zur Bearbeitung des Erlaubnisantrages oder der Anzeige werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie(n) des/ der Nachweise(s) der erforderlichen Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Zeugnis über Prüfung oder anderweitige Qualifikation, ggf. Fortbildungsnachweis) für jede o. g. sachkundige Person
- aktueller Abdruck der Gewerbemeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister
- ein Führungszeugnis für jede o. g. sachkundige Person (nicht älter als 6 Monate)
Im Regelfall ist das Führungszeugnis (Belegart O) bei der für die jeweilige sachkundige Person zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen und soll direkt an die
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 5/ Referat 52
09105 Chemnitz
unter der Angabe des jeweiligen Verwendungszweckes:
Erlaubnis nach ChemVerbotsV
oder
Anzeige nach ChemVerbotsV
gesandt werden.
Ort
Unterschrift Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)
Datum
smwa_lds_EuA_ChemVerbotsV