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Stand: 07.04.2022
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für die Abgabe oder das Bereitstellen von in Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV aufgeführten gefährlichen Stoffen und Gemischen
oder per E-Mail an: post@lds.sachsen.de

Angaben zum Unternehmen / zur Person

Name/Unternehmen

Telefonnummer

E-Mail

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)

Ansprechpartner(in)/Bevollmächtigte(r)

Betriebsstätte(n)/Filiale(n) (falls nicht mit Unternehmenssitz identisch)

1. Betriebsstätte / Filiale

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

2. Betriebsstätte / Filiale

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

3. Betriebsstätte / Filiale

Straße / Hausnr.

PLZ

Ort

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Produktpalette

Produkte/Stoffe/Gemische gemäß Anlage 2 Eintrag 1 ChemVerbotsV, die abgegeben werden sollen:
( Nennung von Einzelstoffen oder Produktgruppen z. B. Pflanzenschutzmittel, Biozide einschl. Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel usw. )



Für die Vorlage/Übermittlung der aktuellen Sicherheitsdatenblätter der abzugebenden Produkte/Stoffe/Gemische erfolgt ggf. eine Anforderung durch die Behörde.



Angaben zu der/ den Person(en) mit Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV

1. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale

2. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale

3. Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Geburtsort

ggf. Anschrift Betriebsstätte / Filiale

Stand: 07.04.2022
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Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter Link sowie in den dort dargestellten Informationsblättern.


Zur Bearbeitung des Erlaubnisantrages oder der Anzeige werden folgende Unterlagen benötigt:

- Kopie(n) des/ der Nachweise(s) der erforderlichen Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Zeugnis über Prüfung oder anderweitige Qualifikation, ggf. Fortbildungsnachweis) für jede o. g. sachkundige Person





- aktueller Abdruck der Gewerbemeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister






- ein Führungszeugnis für jede o. g. sachkundige Person (nicht älter als 6 Monate)

Im Regelfall ist das Führungszeugnis (Belegart O) bei der für die jeweilige sachkundige Person zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen und soll direkt an die

             Landesdirektion Sachsen
             Abteilung 5/ Referat 52
             09105 Chemnitz

             unter der Angabe des jeweiligen Verwendungszweckes:

             Erlaubnis nach ChemVerbotsV oder Anzeige nach ChemVerbotsV

gesandt werden.











Ort

Unterschrift Geschäftsführer(in)/ Inhaber(in)

Datum

Stand: 07.04.2022
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