Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
Bestätigung der Gemeinde
für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
Gemarkung, Flurstücksnummer
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert durch:
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert ab:
Aktenzeichen der Gemeinde:
Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche:
Das Grundstück ist über eine Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen:
Die Zufahrt ist nicht gesichert.
Die öffentliche Verkehrsfläche ist befahrbar bis:
Die öffentliche Verkehrsfläche ist nutzbar ab:
Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert.
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert durch:
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert ab:
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht gesichert.
Die Löschwasserversorgung ist gesichert durch:
Die Löschwasserversorgung ist gesichert ab:
Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert.
7. Anforderungen nach der Seveso-III-Richtlinie
Bei der Erstellung des Bebauungsplanes wurden die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie beachtet