Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
Name(n), Vorname(n) / Firma
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
Gemarkung, Flurstücksnummer
Baubeginnsanzeige
nach § 72 Absatz 8 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
zur Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Die Anzeige ist mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn des Vorhabens oder Wiederaufnahme der Bauarbeiten an die Bauaufsichtsbehörde zu senden.
4. Bauleiter (§ 56 SächsBO)
Name(n), Vorname(n) / Firma
Mit den Bauarbeiten wird am
Die unterbrochenen Bauarbeiten werden am
Datum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreter des Bauherrn
An die Bauaufsichtsbehörde
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Anschrift der Bauaufsichtsbehörde