An die Bauaufsichtsbehörde
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Absatz 3 DVOSächsBO
Erklärung des Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens
nach § 12 Abs. 3 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO)
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
Gemarkung, Flurstücksnummer
Zutreffendes bitte ankreuzen [x] oder ausfüllen.
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Formblatt bei.
Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO
Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO
zum Standsicherheitsnachweis
Name(n), Vorname(n) / Firma