An die Bauaufsichtsbehörde 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde 
      
 
       
      
      
      
        Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde 
      
 
       
      
      
      
        Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
        Name(n), Vorname(n) / Firma 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Name(n), Vorname(n) / Firma 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Genaue Bezeichnung des Vorhabens: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Gemarkung, Flurstücksnummer 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Zutreffendes bitte  [x]  ankreuzen oder ausfüllen. 
       
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei. 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
       
        
        Antrag auf Vorbescheid 
        
 
       
 
        
        nach § 75 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) 
         
        
 
       
 
        
         
        
 
       
 
        
         
        
 
       
 
        
         
        
 
       
 
        
         
        
 
       
 
        
         
       
 
        
       
      
      
      
        Das Grundstück ist belastet mit einer/einem: 
      
 
       
      
      
      
      
      
        beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) 
       
zugunsten der Bauaufsichtsbehörde 
      
 
       
      
      
      
        Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) 
      
 
       
      
      
      
        Dienstbarkeit nach § 116 Absatz 1 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes 
      
 
       
      
      
      
        Mitbenutzungsrecht nach Artikel 233 § 5 Absatz 1 Einführungsgesetz zum 
       
BGB, soweit dieses noch als Recht an dem belasteten Grundstück gilt 
      
 
       
      
      
      
        Erklärung nach § 7 SächsBO vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 86), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 418) 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
     
     
      
      
      
      
      
      
      
        4. Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit (§ 70 SächsBO) 
      
 
       
      
      
      
        Bitte jeweils angeben: Gemarkung, Flurstücksnummer, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon (mit Vorwahl) 
      
 
       
      
      
      
        schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und 
       
Befreiungen liegt vor: 
      
 
       
      
      
      
        schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und 
       
Befreiungen liegt vor: 
      
 
       
      
      
      
        schriftliche Zustimmung zur Erteilung von Abweichungen und 
       
Befreiungen liegt vor: 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Unterschrift auf Lageplänen und Bauzeichnungen liegt vor: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        6. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO) 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        5. Fragestellungen  zum Vorhaben 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 SächsBO: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        der Architektenkammer Sachsen (§§ 35, 36 SächsArchG) 
      
 
       
      
      
      
        der Ingenieurkammer Sachsen (§ 65 Absatz 4 Satz 2 
       
Halbsatz 2 oder Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 SächsBO) 
       
 
      
 
       
      
      
      
      
      
        erteilt (§ 65 Absatz 6 SächsBO). 
      
 
       
      
      
      
        Anzeige oder Bescheinigung erfolgte beziehungsweise wurde im Land 
       
 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
      
      
      
      
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
      
       
     
 
      
     
     
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        7. Anlagen gemäß DVOSächsBO 
      
 
       
      
      
      
        Lageplan mit schriftlichem Teil (Anlage 8) 
      
 
       
      
      
      
        Auszug aus der Liegenschaftskarte 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        8. Datenschutzrechtliche Hinweise 
      
 
       
      
      
      
         Die in dem Antrag und in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden aufgrund von § 75 Satz 4 in Verbindung mit § 68 SächsBO erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Angaben zu Telefonnummern und E-Mail- Adressen sind freiwillig. 
       
 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Bauherr und Entwurfsverfasser sind damit einverstanden, dass Ort und Straße der Baustelle, Art und Größe des Bauvorhabens sowie ihre Namen und Anschriften einem Verlag zur kostenlosen Veröffentlichung mitgeteilt werden: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Bauherr den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Entscheidung über den Antrag in Empfang zu nehmen: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers 
      
 
       
      
      
      
        Datum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreters des Bauherrn 
      
 
       
      
      
      
      
      
        (Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zum Bauvorhaben erforderlich sind.)