An die Bauaufsichtsbehörde
      
      
     
     
      
       Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
      
      
     
      
       Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
      
      
     
      
       Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Absatz 3 DVOSächsBO
      
      
     
     
     
      
       
        Erklärung des Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens
        
       
       
        nach § 12 Abs. 3 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO)
        
       
       
        
        
       
       
        
        
       
       
        
        
       
       
        
       
       
      
     
     
      
       Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
      
      
     
     
     
     
      
       Gemarkung, Flurstücksnummer
      
      
     
      
       Zutreffendes bitte ankreuzen  [x] oder ausfüllen. 
       
        Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Formblatt bei.
      
      
     
     
     
      
       Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO
      
      
     
      
       Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO
      
      
     
      
       Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO
      
      
     
      
       zum Standsicherheitsnachweis
      
      
     
     
      
       Name(n), Vorname(n) / Firma