Antrag auf öffentliche Bestellung als Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher

Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

Oberlandsgericht Dresden

Postfach 120732

01008 Dresden

Anlagen
Angaben der Antragstellerin / des Antragstellers
Berufliche Niederlassung

Antrag auf öffentliche Bestellung als Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher

Ich beantrage, mich als

öffentlich zu bestellen.

und / oder

eingetragen werden.

Ausreichend ist, wenn in der Dolmetscher- und Übersetzerliste neben dem Namen, der Sprache(n) jedenfalls ein Kontaktdatum (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) angegeben ist. Sofern Sie dies wünschen und Ihre Wohnadresse und/oder Büro- bzw. Arbeitsanschriften nicht in der Liste genannt werden soll, sind die zu veröffentlichende Telefonnummer und/oder E-Mail-Anschrift zu nennen.

Geben Sie zu Punkt 1a) und 1b) gegebenenfalls die erkennende Stelle (Gericht, Staatsanwaltschaft) und Aktenzeichen an. Es sind auch Verurteilungen und Maßnahmen anzugeben, die nicht in ein Führungszeugnis oder Führungszeugnis für Behörden aufgenommen werden, sofern diese Verurteilungen im Bundeszentralregister nicht zu tilgen sind. Der Präsident des Oberlandesgerichts hat gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Register, so dass ihm gegenüber keine Rechte aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG hergeleitet werden können (§ 53 Abs. 2 BZRG).

Antrag auf öffentliche Bestellung als Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher

Geben Sie zu Punkt 4a) gegebenenfalls die Antragstelle an und zu Punkt 4b) gegebenenfalls die Angabe, wo bereits eine Bestellung erfolgt ist (beeidigende Stelle).

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