Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Allgemeine Angaben

Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

Landesamt für Steuern und Finanzen

+49 351 827-0

Postfach 100655

+49 (351) 827-19999

01076 Dresden

poststelle@lsf.smf.sachsen.de

Ich / Wir stelle/n den Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein (LStHV)

Allgemeine Angaben

Hat der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen für die Mitglieder die Haftung für das Verschulden seiner Organe und Mitarbeiter ausgeschlossen?

Sind die §§ 27 Abs. 1 und 3, 32 und 33 BGB ausgeschlossen?

Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Allgemeine Angaben und Mitglieder und Beiträge

Allgemeine Angaben

Welche weiteren Tätigkeiten werden neben der Hilfe in Steuersachen ausgeübt (z.B. Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen)?

 

a) durch den Verein

b) in den Räumen des Vereins bzw. seiner Beratungsstellen

Mitglied und Beiträge

Können auch andere Personen als Arbeitnehmer Mitglieder werden?

Ist für bestimmte Fälle eine Erhöhung oder Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages oder der Aufnahmegebühr vorgesehen?

Werden daneben noch weitere Entgelte erhoben? (z.B. Dolmetschergebühren)

Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Vorstand und Geschäftsführung

Vorstand

Sind bzw. waren Vorstandsmitglieder bereits im Vorstand eines anderen Lohnsteuervereins tätig?

Hat der Verein mit Vorstandsmitgliedern bzw. deren Angehörigen Verträge abgeschlossen bzw. beabsichtigt dies (z.B. Anstellungs-, Miet- oder Darlehensverträge; bitte Veträge bzw. Entwürfe beifügen)?

Geschäftsführung

Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Beratungsstellen

Beratungsstellen

Welcher Personen bedient sich der Verein bei der Eröffnung in Steuersachen (Beratungsstellenleiter und weitere Mitarbeiter)?

Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Bearbeitungsgebühr, beizufügen, Versicherung und Schriftform

Bearbeitungsgebühr

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein in Höhe von 300,- Euro (§ 16 StBerG) wird nach Zahlungsaufforderung durch Landesamt für Steuern und Finanzen bzw. durch Beilegen eines Verrechnungsscheck entrichtet.

Dem Antrag sind beizufügen (§ 2 DVLStHV)
  1. eine öffentlich beglaubigte Satzung,
  2. der Nachweis über den Erwerb der Rechtsfähigkeit (z.B. Auszug aus dem Vereinsregister),
  3. eine Liste mit den Namen, Berufen und Anschriften der Mitglieder des Vorstandes,
  4. der Nachweis über das Bestehen einer Versicherung gegen die sich aus der Hilfeleistung in Steuersachen ergebenden Haftpflichtgefahren (z.B. Versicherungsbestätigung, -police),
  5. eine Beitragsordnung
  6. eine Aufstellung der Beratungsstellen, deren Eröffnung im Bezirk der Ausichtsbehörde beabsichtigt ist, sowie folgende Angaben, Erläuterungen und Nachweise zu den aufgeführten Beratungsstellen (§§ 4a und 4b DVLStHV):

    a) Angaben, ob und ggf. welche räumlichen, personellen und organisatorischen Verflechtungen mit anderen
    wirtschaftlichen Unternehmen in den einzelnen Beratungsstellen bestehen
    b) Name, Anschrift und Beruf des Leiters der Beratungsstellen
    c) Angaben, ob und ggf. bei welchem Lohnsteuerhilfeverein der Beratungsstellenleiter bereits früher Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG geleistet hat
    d) Angaben, ob und ggf. welche andere Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins er außerdem leitet
    e) Bescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit des Beratungsstellenleiters, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit, als Nachweis darüber, dass die Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 Satz 1 StBerG erfüllt sind
    f) eine Erklärung des Beratungsstellenleiters,
    - dass er sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet,
    - ob er innerhalb der letzten zwölf Monate strafgerichtlich verurteilt worden ist und ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist; entsprechendes gilt für berufsgerichtliche Verfahren sowie für Bußgeldverfahren nach der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsgesetz
    - dass er bei der Meldebehörde die Erteilung eines Führungszeugnisses (2) "Belegart O" zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt hat.

Hinweis: Für die Angaben nach Tz. 6 a) - f) können die Vordrucke Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 StBerG und Erklärung nach §4b DVLStHV verwendet werden.

Versicherung

Ich (Wir) versichere(n), dass ich (wir) die vorstehenden Angaben nach besten Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe(n).

Ich (Wir) erkläre(n) mich (uns) damit einverstanden, dass für die Durchführung des Verfahrens von den zuständigen Behörden und Gerichten die erforderlichen Auskünfte eingeholt werden.

 

Die mit dem Antrag angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 14, 23 sowie 31 StBerG i.V. m. § 2 DVLStHV erhoben.
Auf § 164 Abs. 1 StBerG wird ausdrücklich hingewiesen.

Schriftform

Für dieses Formular ist die Schriftform erforderlich.
Wenn Sie das Formular auf nicht elektronischem Weg (Post) einreichen, dann muss es von Ihnen händisch unterschrieben werden. Wenn Sie das Formular auf elektronischem Weg einreichen, z.B. über die Schaltfläche "Einsenden" auf diesem Formular, dann müssen Sie das Formular qualifiziert elektronisch signieren. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen dafür bereitstellen können, bietet Ihnen der Formularservice eine Funktion zum signieren an. Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf den allgemeinen Informationsseiten des EA.



Ort, Datum

Unterschrift/en des/der Vorstandsmitgliedes/r

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