Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.
Landesamt für Steuern und Finanzen
+49 351 827-0
Postfach 100655
+49 (351) 827-19999
01076 Dresden
poststelle@lsf.smf.sachsen.de
Absender
Eingangsdatum
Reg.-Nr.:
Ich / Wir stelle/n den Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein (LStHV)
Name des Vereins
Sitz
Telefon
Straße / Hnr.
Rechtsfähigkeit erlangt am
PLZ
Ort
durch Eintragung im Amtsgericht
Empfangsbevollmächtigter für den Schriftverkehr
Zweck und Aufgabe des Vereins
Hat der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen für die Mitglieder die Haftung für das Verschulden seiner Organe und Mitarbeiter ausgeschlossen?
Nein
Ja
Sind die §§ 27 Abs. 1 und 3, 32 und 33 BGB ausgeschlossen?
Welche weiteren Tätigkeiten werden neben der Hilfe in Steuersachen ausgeübt (z.B. Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen)?
a) durch den Verein
keine
folgende:
b) in den Räumen des Vereins bzw. seiner Beratungsstellen
Können auch andere Personen als Arbeitnehmer Mitglieder werden?
Ja, ggf. welche
Mitgliederzahl (bisher)
Welche Mitspracherechte haben die Mitglieder?
Wie oft findet eine Mitgliedsversammlung statt?
Wie hoch sind Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr?
Ist für bestimmte Fälle eine Erhöhung oder Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages oder der Aufnahmegebühr vorgesehen?
Für welche Fälle?
Werden daneben noch weitere Entgelte erhoben? (z.B. Dolmetschergebühren)
Aus wie vielen Personen besteht der Vorstand?
Durch wen wird der Vorstand gewählt oder bestimmt?
Auf wie viele Jahre sind Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglieder?
Sind bzw. waren Vorstandsmitglieder bereits im Vorstand eines anderen Lohnsteuervereins tätig?
bitte Name und Sitz des Vereins angeben
Hat der Verein mit Vorstandsmitgliedern bzw. deren Angehörigen Verträge abgeschlossen bzw. beabsichtigt dies (z.B. Anstellungs-, Miet- oder Darlehensverträge; bitte Veträge bzw. Entwürfe beifügen)?
Besteht eine Versicherung gegen die sich aus der Hilfeleistung ergebenden Haftpflichtgefahren?
Name des Versicherungsunternehmens
Straße
Versicherungsbeginn
Versicherungssumme für den Einzelfall
Versicherungssumme für den jährlichen Gesamtschaden
Welche Buchführung bzw. Aufzeichnungen werden geführt?
Wer führt die in § 22 StBerG vorgeschriebene Geschäftsprüfung durch (soweit bereits bekannt)?
Besteht irgendeine Verbindung zwischen dem Verein oder einem Vorstandsmitglied und dem Geschäftsprüfer?
Werden Erstattungsansprüche vorfinanziert?
Besteht irgendeine Verbindung zwischen Verein, Vorstandsmitgliedern oder besonderen Vertretern des Vereins und den mit der Vorfinanzierung befassten Personen oder Institutionen?
Wie viele Beratungsstellen werden eröffnet?
Welcher Personen bedient sich der Verein bei der Eröffnung in Steuersachen (Beratungsstellenleiter und weitere Mitarbeiter)?
Name
Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein in Höhe von 300,- Euro (§ 16 StBerG) wird nach Zahlungsaufforderung durch Landesamt für Steuern und Finanzen bzw. durch Beilegen eines Verrechnungsscheck entrichtet.
Hinweis: Für die Angaben nach Tz. 6 a) - f) können die Vordrucke Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 StBerG und Erklärung nach §4b DVLStHV verwendet werden.
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Ich (Wir) versichere(n), dass ich (wir) die vorstehenden Angaben nach besten Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe(n).
Ich (Wir) erkläre(n) mich (uns) damit einverstanden, dass für die Durchführung des Verfahrens von den zuständigen Behörden und Gerichten die erforderlichen Auskünfte eingeholt werden.
Die mit dem Antrag angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 14, 23 sowie 31 StBerG i.V. m. § 2 DVLStHV erhoben. Auf § 164 Abs. 1 StBerG wird ausdrücklich hingewiesen.
Für dieses Formular ist die Schriftform erforderlich. Wenn Sie das Formular auf nicht elektronischem Weg (Post) einreichen, dann muss es von Ihnen händisch unterschrieben werden. Wenn Sie das Formular auf elektronischem Weg einreichen, z.B. über die Schaltfläche "Einsenden" auf diesem Formular, dann müssen Sie das Formular qualifiziert elektronisch signieren. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen dafür bereitstellen können, bietet Ihnen der Formularservice eine Funktion zum signieren an. Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf den allgemeinen Informationsseiten des EA.
Ort, Datum
Unterschrift/en des/der Vorstandsmitgliedes/r
Das Formular wird über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) eingereicht?*
EA-Auftragsnummer*