Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird
hiermit eine Ausnahmegenehmigung beantragt:
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen.
Telefax: 03771 / 277 7010
in der derzeit gültigen Fassung
Name des Fahrzeughalters *
Vorname des Fahrzeughalters *
genaue Bezeichnung des Unternehmers *
PLZ *
Ort *
Straße *
Hausnr. *
© erstellt durch das Landratsamt Erzgebirgskreis
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:
von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle) *
nach (Empfangsort und genaue Anschrift der Entladestelle) *
Ausführliche Begründung des Antrages *
Die Leerfahrt beginnt in *
Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung der DB über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
für grenzüberschreitenden Verkehr im Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
Kraftfahrzeug-und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung). Für Ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Behörde
Nummer des Bescheides
Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine Ausnahmegenehmigung nachgesucht? *
Datum *
Unterschrift Antragsteller *
Anzahl Beilagen *
Nur für Dauergenehmigung! Außerdem ein Nachweis der Dringlichkeit (z.B. durch Bescheinigung der IHK)
Beilagen und Begründung der Dringlichkeit des Transportes: *
Fracht- und Begleitpapiere
Ihre Informationsrechte nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de/datenschutz.
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