Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO finden Sie unter www.kreis-goerlitz.de.
- bitte in Druckschrift und mit dokumentenechten Stift ausfüllen -
Stempel und Prüfvermerk der Schule:
Die unten genannte Person ist Schüler/in
Antragseingang Schülerbeförderung
Auf der Grundlage der gültigen Schülerbeförderungssatzung
stelle ich hiermit für das
auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für
Hiermit beantrage ich, meinen Antrag auf Schülerbeförderung für o. g. Schüler/in wie nachstehend zu ändern:
ab (Datum) ____________________
PLZ, Wohnort, Ortsteil, Straße, Haus-Nr.
neue Einstiegshaltestelle:
Abmeldung aufgrund Krankheit:
(bis 10. des Monats für Folgemonat mgl.)
(bis 10. des Monats für Folgemonat / Rückg. des Fahrscheins)
Gemäß der Schülerbeförderungssatzung kann der Landkreis auf Antrag dem Schüler
ermäßigte Abo-Monats-Karten bzw. ermäßigte zeitanteilige Monatskarten bereitstellen. Änderungen sind bis
zum 10. eines Monats für den Folgemonat möglich. Werden Fahrausweise im ÖPNV bzw. Berechtigungs-
ausweise im freigestellten Schülerverkehr nicht mehr benötigt, sind diese bis 10. des Monats an das
Landratsamt unverzüglich abzugeben. Für nicht ordnungsgemäß abgemeldete Fahrscheine wird der volle
Fahrkartenpreis gemäß Tarif des ÖPNV/SPNV erhoben und dem Gebührenschuldner in Rechnung gestellt.
Unterschrift der/der Eltern/Sorgeberechtigten bzw Schülers/-in*
(* bei voll geschäftsfähigen Schülern)
Nachweise sind beizufügen! Bitte beachten, dass nicht benötigte Fahrscheine an die Schülerbeförderung zurückzusenden sind! Eine Erstattung erfolgt für die kommenden vollen Monate.