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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
GB 1, Bauamt
Referat Bauaufsicht
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna





Aktenzeichen und Eingangsstempel
(wird von der Behörde ausgefüllt)
Antrag auf Eintragung einer Baulast nach § 83 Abs. 1 und 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)


Antragsteller
Name, Vorname / Firma:
PLZ / Ort / Ortsteil:
Telefon:*
E-Mail:*
Straße und Hausnr.:
Bauvorhaben und Baugrundstück
PLZ / Ort / Ortsteil:
Straße und Hausnr.:
Gemarkung / Flurstück:
* freiwillige Angabe
Vorhabenbezeichnung:
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde:
Sicherung einer Zufahrt (§ 4 Abs. 1 SächsBO)
Vereinigungsbaulast (§ 4 Abs. 2 SächsBO)
Nutzungsbeschränkung (§ 35 Abs. 5 BauGB)
sonstige Sicherung
Art der Baulast
Sicherung einer Abstandsfläche (§ 6 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung eines Brandschutzabstands (§ 30 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung gemeinsamer Bauwerksteile (§ 12 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung von notwendigen Stellplätzen (§ 49 Abs. 1 SächsBO)
Sicherung eines notwendigen Spielplatzes (§ 8 Abs. 2 SächsBO)
Bevollmächtigte(r)
Unterschrift:
Datum:
Ort:
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zu belastende Grundstücke
Ort / Ortsteil:
Straße und Hausnr.:
Gemarkung / Flurstück:
lfd. Nr.
1
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Eigentümer der zu belastenden Grundstücke
Name, Vorname
PLZ / Ort / Ortsteil
Straße und Hausnummer
lfd. Nr.
1
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3
4
Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Baulast.
Mir ist bekannt, dass die Baulasteintragung das schriftliche Einverständnis aller Eigentümer der zu belastenden Grundstücke voraussetzt und erst nach der Eintragung durch die Bauaufsichtsbehörde in das Baulastenverzeichnis wirksam wird. Baulasten werden unbeschadet der privaten Rechte Dritter in das Baulastenverzeichnis eingetragen und wirken gegenüber den Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der § 83 SächsBO Baulasten, Baulastenverzeichnis ist mir bekannt. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen für den Antragsteller kostenpflichtig ist, sofern keine Gebührenbefreiung nach § 4 SächsVwKG vorliegt oder Kostenübernahme durch einen Dritten erklärt wird.
Die für die Baulasteintragung erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) soll(en) unterzeichnet werden:
vor der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
vor einem Notar
Erforderliche Unterlagen (bitte als Anlage beifügen):

- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als ein halbes Jahr)

- Lageplan - nicht größer als A3 (je belastetes Flurstück 5-fach, die Lage der Baulast muss bemaßt und braun schraffiert dargestellt sein)
bei Abstandsflächenbaulast Erstellung durch ein Vermessungsbüro (falls ein Katasternachweis gemäß § 12 Abs. 2 SächsVerm.KatGDVO vorliegt, ist die Erstellung des Lageplanes auf dessen Grundlage auch durch ein Ingenieurbüro möglich)

- Einverständniserklärung/en der Eigentümer der belasteten Flurstücke

- Grundbuchauszug (je belastetes Flurstück)







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