Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
GB 1, Bauamt
Referat Denkmalschutz
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 SächsDSchG (Bodeneingriffe)
Aktenzeichen und Eingangsstempel
(wird von der Behörde ausgefüllt)
Besitzer/ Nutzungsberechtigter:
Bauunterhaltungspflichtiger:
(bitte Vollmacht beifügen)
(falls abweichend vom Antragsteller)
Als Eigentümer stimme ich dem Antrag zu:
(bitte Vollmacht beifügen)
zwingend einzureichende Unterlagen:
Beschreibung der Baumaßnahme
Bezeichnung und Standort des Vorhabens
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Angaben wird versichert. Dem Antragsteller ist bekannt, dass die geplanten Maßnahmen erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden dürfen.
Hinweis: Bedarf ein Vorhaben der Baugenehmigung nach Sächsischer Bauordnung ist keine gesonderte denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die im Antragsformular und in den ggf. beigefügten Unterlagen verlangten Angaben werden aufgrund von § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
amtlicher Lageplan mit Kennzeichnung des Flurstücks/ der Flurstücke
ggf. beschriftete Bestandsfotos
ggf. Bauzeichnungen, Skizzen, Projektierungsanlagen (1 x digital, 1 x in Papierform)
ggf. Zusatzblatt ausführliche Maßnahmebeschreibung