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Meldebogen gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für
Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (SächsCoronaQuarVO) in jeweils gültiger Fassung an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
03501 515 - 1166
03501 515 - 1177
Füllen Sie bitte für jede in den Landkreis eingereiste Person ein gesondertes Formular aus.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Der Meldebogen ist von Einreisenden in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auszufüllen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem aktuell laut Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben.

Zu beachten ist, dass die Bundesregierung fortlaufend prüft, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen , insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Einreise in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ob Sie sich in den letzten 10 Tagen in einem der Risikogebiete aufgehalten haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelungen zur Quarantäne und deren Verkürzung in der Verordnung.

Wenn durch den Beförderer Aussteigerkarten ausgeteilt werden, ist die Verpflichtung zur Meldung mit der Abgabe der Aussteigerkarten an den Beförderer erfüllt und eine Meldung mittels dieses Formulars braucht nicht zu erfolgen.

Sie sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren, wenn nach Absendung dieses Formulars innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise bei ihnen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts auftreten. Nutzen Sie hierfür bitte die E-Mail-Adresse symptome@landratsamt-pirna.de oder die oben aufgeführten Telefonnummern.





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Zusätzliche Informationen
Nachweis des Aufenthalts in einem Risikogebiet laut Robert-Koch-Institut:
Die Datenschutzhinweise auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz
-Osterzgebirge habe ich gelesen und stimme diesen zu. *
Fieber *
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Geruchsverlust *
Geschmacksverlust *
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Liegen bei Ihnen folgende typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor?
Symptome
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Tag der Einreise in den Freistaat Sachsen *:
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