Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schlosshof 2/4, 01796 Pirna
03501-515 2401
lueva@landratsamt-pirna.de
Anzeige über eine Jagd (Zutreffendes bitte kennzeichnen)
(Hahn in Ruh) eine Gesellschaftsjagd nach § 1 Abs. 5 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) mit dem Einsatz von Jagdhunden, Jagdhelfern (Treibern) durchzuführen.
nach der derzeit gültigen Allgemeinverfügung für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (mit dem Einsatz von Jagdhunden, Jagdhelfern (Treibern) zur aktiven Beunruhigung des Wildes).
Hinweis: Die Anzeige hat mindestens 2 Werktage vor der Jagd zu erfolgen.
Hiermit zeige ich an, in meinem Jagdrevier
Ich habe die Hinweise als Jagdleiter zur Durchführung von Gesellschaftsjagden in Sperrzone I bzw. II zur Kenntnis genommen und werde diese umsetzen.
Auf die Aneignung von Schwarzwild wird verbindlich verzichtet:
Schätzung der Schwarzwildstrecke (für Bergungs- und Entsorgungsmaßnahmen)
Unterschrift Antragsteller
Unterschrift Jagdleiter, wenn vom Antragsteller abweichend
Mit der Unterschrift gebe ich mein Einverständnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Die ausführliche Datenschutzbelehrung finden Sie auf unserer Homepage: www.landratsamt-pirna.de