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Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
Zutreffendes bitte  [x]  ankreuzen oder ausfüllen.
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.
Anlage 9
Fortsetzung auf Seite 2
Baubeschreibung




zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
zum Bauantrag
vom:
1. Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens mit Angabe der Nutzung:
2. Grundstück
Gemeinde, Ortsteil
Straße, Hausnummer
Gemarkung, Flurstücksnummer
3. Baugrund/Grundwasserverhältnisse/Altlasten
(Nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können.)
Baugrund
Grundwasserverhältnisse
Altlasten
vorhanden
nicht vorhanden
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Anlage 9
Fortsetzung auf Seite 3
4. Baustoffe/Konstruktion
(Nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können.)
Teile des Baues
Baustoffe, Bauteile, Bauarten, Feuerwiderstand
(gegebenenfalls differenziert nach vorhandenen und geplanten Teilen des Baues)



Gründung
Kellerwände außen/innen
tragende und aussteifende
Wände außen/innen,
Stützen
Außenputz/Außenwandver-
kleidung, einschließlich
Dämmstoffe und Unter-
konstruktionen
raumabschließende Wände
mit Feuerwiderstands-
anforderungen
Brandwände
Decken
Fußböden
Tragwerk des Daches
Dachhaut
Treppen
Treppenräume
Fenster
Türen
raumabschließende Wände
ohne Feuerwiderstands-
anforderungen
Vorbauten
Anlage 9
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5.    Feuerungsanlagen
5.1  Feuerstätten
Anzahl
Art
Verwendungszweck
Warm-
wasser-
bereitung
Heizung
raumluft-
abhängig
raumluft-
unab-
hängig
Wirkprinzip
Art des Brennstoffs
Nenn-
wärme-
leistung

[kW]
fest
flüssig
gas-
förmig
(z. B. Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren)
5.2  Sonstige Anlagen zur Heizung und Warmwasserbereitung
Art der Anlage
Nennwärmeleistung [kW]
5.3  Abgasanlagen
Abgasanlagen
Bauart
(Schornsteine/Abgasleitungen)

anzuschließende Feuerstätten
Zahl
Art
Abgasanlage 1
Abgasanlage 2
Abgasanlage 3
6.    Brennstofflagerung
feste Brennstoffe
(Angabe in Kilogramm)
Heizöl
Flüssiggas
(Angabe in Liter)
Erdgas/Stadtgas
Lagerraum
sonstiger Raum
unterirdisch
oberirdisch im Freien
(Angabe in Kubikmeter)
Fortsetzung auf Seite 4
Anlage 9
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7. Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert durch:
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert ab:
Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert.
zentrale Wasserversorgung
eigenen Brunnen
8. Abwasserbeseitigung (§ 44 SächsBO)
Die Schmutzwasserbeseitigung
ist gesichert durch:
Sammelkanalisation im Mischsystem
Sammelkanalisation im Trennsystem
Kleinkläranlage
Sickeranlage
abflusslose Grube
sonstige
ab Datum:
Die Niederschlagswasserbeseitigung
ist gesichert durch:
Sammelkanalisation im Mischsystem
Sammelkanalisation im Trennsystem
sonstige Niederschlagswasserbeseitigung
(genaue Bezeichnung)
ab Datum:
(Bezeichnung)
9. Barrierefreies Bauen (§ 50 SächsBO) 
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen
Die Wohnungen eines Geschosses sind barrierefrei erreichbar (§ 50 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz SächsBO).
Die Verpflichtung des § 50 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz SächsBO wird durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt. (§ 50 Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz SächsBO) 
In diesen Wohnungen sind die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder die Kochnische  barrierefrei. (§ 50 Absatz 1 Satz 2 SächsBO).
Die Anforderungen des § 50 Absatz 1 SächsBO werden ohne Abweichungen erfüllt.
bauliche Anlage, die öffentlich zugänglich ist
Die dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teile sind barrierefrei zugänglich (§ 50 Absatz 2 Satz 1 SächsBO in Verbindung mit § 2 Absatz 9 SächsBO).
Die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume sind in dem erforderlichen Umfang barrierefrei (§ 50 Absatz 2 Satz 3 SächsBO).
Toilettenräume für Besucher und Benutzer sind in der erforderlichen Anzahl barrierefrei (§ 50 Absatz 2 Satz 4 SächsBO).
Notwendige Stellplätze für Besucher und Benutzer sind in der erforderlichen Anzahl barrierefrei (§ 50 Absatz 2 Satz 4 SächsBO).
Fortsetzung auf Seite 5
Anlage 9
(Seite 5)
* Nur auszufüllen, wenn oben angegeben wurde, dass Anforderungen des § 50 Absatz 1 oder 2 SächsBO nur zum Teil oder nicht erfüllt werden:
Ein Antrag auf Abweichung nach § 67 SächsBO mit Begründung ist dem Bauantrag beigefügt.
10. Gewerbliche Anlagen, für die eine immisionsschutzrechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist
Zahl der Beschäftigten
(wenn möglich unterteilt in weiblich und männlich)
Art der gewerblichen Tätigkeit
Betriebszeiten
an Werktagen:
von
bis
Anzahl der Schichten:
an Sonn- und
Feiertagen:
von
bis
Anzahl der Schichten:
Art, Zahl und Aufstellungsort der
Maschinen und Apparate
Art und Menge der Rohstoffe und
Betriebsmittel
Art und Menge der herzustellenden Erzeugnisse
Art der Lagerung der Rohstoffe, Betriebsmittel und Erzeugnisse, soweit sie explosions- oder feuergefährlich, wasser- oder gesundheits-
gefährdend sind
Art, Menge und Verbleib der Abfälle und des besonders zu behandelnden Abwassers
11. Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder
erforderliche Stellplätze:
davon auf dem Grundstück
auf einem anderen Grundstück
Lage (Gemarkung, Flurstücksnummer):
Art der rechtlichen Sicherung:
es sollen abgelöst werden:
Stellplätze
erforderliche Abstellplätze für Fahrräder:
davon auf dem Grundstück
auf einem anderen Grundstück
Lage (Gemarkung, Flurstücksnummer):
Art der rechtlichen Sicherung:
es sollen abgelöst werden:
Abstellplätze für Fahrräder
Fortsetzung auf Seite 6
Die Anforderungen des § 50 Absatz 2 SächsBO werden ohne Abweichungen erfüllt.
Anlage 9
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12. Kinderspielplätze
Ein Spielplatz für Kleinkinder wird errichtet:
ja
nein
auf dem Grundstück
auf einem anderen Grundstück
Lage (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer):
Art der rechtlichen Sicherung:
13. Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt
Nutzungsart
(nach Nutzungsarten getrennt)
Brutto-Grundfläche
Brutto-Rauminhalt
14. Baukosten
Euro
Euro
1
2
1
vergleiche Tarifstelle 1.2 der laufenden Nummer 17 der Anlage 1 des aufgrund des § 6 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen erlassenen Sächsischen Kostenverzeichnisses in der jeweils geltenden Fassung
2
vergleiche Tarifstelle 1.3 der laufenden Nummer 17 der Anlage 1 des aufgrund des § 6 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen erlassenen Sächsischen Kostenverzeichnisses in der jeweils geltenden Fassung
15. Sonstige ergänzende Angaben
17. Unterschriften
Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers
Datum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreters des Bauherrn
16. Hinweis
Seit 1. Januar 2016 gilt für Neubauten und wesentliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen gemäß  § 47 Absatz 4 SächsBO eine Rauchwarnmelderpflicht.
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