Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
Zutreffendes bitte [x] ankreuzen oder ausfüllen.
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.
zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
Genaue Bezeichnung des Vorhabens mit Angabe der Nutzung:
Gemarkung, Flurstücksnummer
3. Baugrund/Grundwasserverhältnisse/Altlasten
(Nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können.)
4. Baustoffe/Konstruktion
(Nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können.)
Baustoffe, Bauteile, Bauarten, Feuerwiderstand
(gegebenenfalls differenziert nach vorhandenen und geplanten Teilen des Baues)
tragende und aussteifende
Wände außen/innen,
Stützen
Außenputz/Außenwandver-
kleidung, einschließlich
Dämmstoffe und Unter-
konstruktionen
raumabschließende Wände
mit Feuerwiderstands-
anforderungen
raumabschließende Wände
ohne Feuerwiderstands-
anforderungen
* Nur auszufüllen, wenn oben angegeben wurde, dass Anforderungen des § 50 Absatz 1 oder 2 SächsBO nur zum Teil oder nicht erfüllt werden:
Ein Antrag auf Abweichung nach § 67 SächsBO mit Begründung ist dem Bauantrag beigefügt.
10. Gewerbliche Anlagen, für die eine immisionsschutzrechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist
Zahl der Beschäftigten
(wenn möglich unterteilt in weiblich und männlich)
Art der gewerblichen Tätigkeit
Art, Zahl und Aufstellungsort der
Maschinen und Apparate
Art und Menge der Rohstoffe und
Betriebsmittel
Art und Menge der herzustellenden Erzeugnisse
Art der Lagerung der Rohstoffe, Betriebsmittel und Erzeugnisse, soweit sie explosions- oder feuergefährlich, wasser- oder gesundheits-
gefährdend sind
Art, Menge und Verbleib der Abfälle und des besonders zu behandelnden Abwassers
11. Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder
erforderliche Stellplätze:
auf einem anderen Grundstück
Lage (Gemarkung, Flurstücksnummer):
Art der rechtlichen Sicherung:
es sollen abgelöst werden:
erforderliche Abstellplätze für Fahrräder:
auf einem anderen Grundstück
Lage (Gemarkung, Flurstücksnummer):
Art der rechtlichen Sicherung:
es sollen abgelöst werden:
Abstellplätze für Fahrräder
Die Anforderungen des § 50 Absatz 2 SächsBO werden ohne Abweichungen erfüllt.
Ein Spielplatz für Kleinkinder wird errichtet:
auf einem anderen Grundstück
Lage (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer):
Art der rechtlichen Sicherung:
13. Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt
(nach Nutzungsarten getrennt)
vergleiche Tarifstelle 1.2 der laufenden Nummer 17 der Anlage 1 des aufgrund des § 6 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen erlassenen Sächsischen Kostenverzeichnisses in der jeweils geltenden Fassung
vergleiche Tarifstelle 1.3 der laufenden Nummer 17 der Anlage 1 des aufgrund des § 6 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen erlassenen Sächsischen Kostenverzeichnisses in der jeweils geltenden Fassung
15. Sonstige ergänzende Angaben
Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers
Datum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreters des Bauherrn
Seit 1. Januar 2016 gilt für Neubauten und wesentliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen gemäß § 47 Absatz 4 SächsBO eine Rauchwarnmelderpflicht.