Der Studiengang muss eine Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern auf Vollzeitbasis mit Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule aufweisen; bei einem Studiengang, der kein Diplomstudiengang ist, muss der Erwerb von mindestens 240 ECTS-Leistungspunkten nach Maßgabe der Anlage zu §§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 nachgewiesen werden)