Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 02.04.2014

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Empfänger

Die Einreichung des nachfolgenden Antrags erfolgt bei folgendem Empfänger. Sie kann digital elektronisch erfolgen.

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BehoerdeZusatz2

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Amtlich gemeldete Wohnung im Freistaat Sachsen
Hauptwohnsitz, falls abweichend von amtlich gemeldeter Wohnung
Niederlassung, Dienst- oder Beschäftigungsort im Freistaat Sachsen

Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 02.04.2014

Vermerke der Architektenkammer
Ich beantrage meine Antragung als

für jede Fachrichtung ist ein gesondeter Antrag zu stellen

Ich übe meine Tätigkeit freiberuflich aus (maßgeblich ist die überwiegende Tätigkeit)*

Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden 1,5 Mio. EUR und 250.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, mindestens jeweils zweifach maximiert sowie Vereinbarung einer mindestens 5-jährigen Nachhaftung des Versicherers

Nachweis über Wohnung, Niederlassung oder überwiegende Berufsausübung im Freistaat Sachsen ist beigefügt
Ich beantrage meine Eintragung gemäß

Der Studiengang muss eine Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern auf Vollzeitbasis mit Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule aufweisen; bei einem Studiengang, der kein Diplomstudiengang ist, muss der Erwerb von mindestens 240 ECTS-Leistungspunkten nach Maßgabe der Anlage zu §§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 nachgewiesen werden)

Beigefügt sind

Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 02.04.2014

für Bewerber, die in die Liste einer Architektenkammer eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind oder deren dortige Eintragung nur gelöscht wurde, weil sie Wohnung, Niederlassung oder Berufsausübung in diesem Land aufgegeben haben und die Löschung nicht mehr als 1 Jahr vor Antargstellung erfolgt ist)

Beigefügt sind

Eintragung von Antragstellern mit ausländischer Berufsqualifikation

Beigefügt sind

Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 02.04.2014

Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 02.04.2014

Die Vorauszahlung für meine Eintragung in Höhe von

an die Architektenkammer auf das Konto bei der Commerzbank Dresden

IBAN: DE71 8504 0000 0111 5047 00, BIC COBADEFFXXX,

unter dem Verwendungszweck "Eintragungsgebühr" sowie Angaben meines Namens überwiesen.

 

Ich versichere, dass ich über die berufserforderliche Zuverlässigkeit verfüge, kein Versagungsgrund gemäß § 7 Abs. 1 SächsArchG in meiner Person vorliegt und ich insbesondere nicht gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt worden bin oder mich gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 im Vermögensverfall befinde (Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein Vermögen, Eintragung im Schuldnerverzeichnis).

 

Die Architektenkammer weist darauf hin, dass die mitgeteilten Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Angaben über Familiennamen, Vornamen, akademische Grade, Titel, Art und Weise der Berufsausübung, Anschrift der Niederlassung oder des Dienst- oder Beschäftigungsortes können auch veröffentlicht werden, sofern der Veröffentlichung nicht widersprochen wird.

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