Anlage 1

Dienststelle
Beantragung einer
1.
Name, Vorname
Referat
Telefon
(dienstl.)
a) Adresse der Wohnung, von der aus arbeitstäglich der Dienst angetreten wird
b) Adresse an weiterem Wohnort (ggf. Familienwohnort)
c) Adresse vorübergehender Aufenthaltsort
Zum Zeitpunkt der Reise bin ich:
weitereTeilnehmer:
Sofern dieser Antrag noch für weitere Bedienstete gelten soll, ist die Anlage 2 zur VwV-SächsRKG
zu verwenden. Für diese Bediensteten ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
2.
Reiseziel(e):
3.
Reisezweck:
Bitte näher erläutern und Einladung o. dgl. beifügen!
4.
Verpflegung:
5.
Übernachtung:
EUR/Nacht
6.
Geplanter Reiseverlauf:
Beginn der Reise
Beginn Dienstgeschäft
Ende Dienstgeschäft
Ende der Reise
an
Datum
Uhr
Datum
Uhr
Datum
Uhr
an
Datum
Uhr
vorübergehender
Aufenthaltsort
7.
Beförderungsmittel:
Bahn
Bus/ÖPNV
privates Kfz
ggf. Nr. 8
Mitfahrt im
privaten Kfz
Dienst - Kfz
Flugzeug
Nr. 9
Sonstiges
Hinfahrt
Inhaber:
BC-Nr.:
BahnCard gültig bis:
nach
8.
Bei Benutzung eines privaten Kfz³:
Begründung:
9.
Bei Benutzung eines Flugzeuges:
schriften in Anspruch genommen werden.
Begründung der Benutzung:
10.
Urlaubs-/Privatreise:
Mit der Reise wird folgender privater Aufenthalt/folgende private Reise verbunden:
vom
bis
nach
11.
Beantragung eines Abschlags:
IBAN
BIC
Geldinstitut
Zahlung eines Abschlags und
bitte um Überweisung:
Grundsätzlich nur für mindestens dreitägige Dienstreisen, bei welchen die zu erwartende Reisekostenvergütung 100 EUR übersteigt, möglich.
12.
Weitere Erläuterungen (z. B. Angaben über Kostenerstattung durch Dritte):
13.
Ich/wir versichere(n) pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben.
Bei Übernachtungskosten über 70 EUR/Nacht (Ausland: ... EUR/Nacht) bitte Vordruck "Anerkennung/Erstattung von
Übernachtungskosten nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SächsRKG (Ausland: SächsARKVO)" (Anlage 3 zur VwV-SächsRKG) beifügen!
vorübergehender
Aufenthaltsort
Rückfahrt
1) aufgrund der dienstlichen Stellung/Funktion des Bediensteten oder wegen des Zweckes des Dienstgeschäfts gewährt
2) von Verwandten, Freunden, Bekannten, Kollegen u. a. gewährt
3) Auf die Anmerkungen zur Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges auf der Rückseite wird hingewiesen.
Bedienstete(r):
a)
b)
c)
Ä
Ä
Ä
à
à
à
benutzen.
Ä
Ä
à
à
Dienstreise
Aus-/Fortbildungsreise
IT-Reise
Beamter/Richter
Arbeitnehmer
Beamter a. W.
Auszubildender
ja
nein
unentgeltlich bereitgestellt und zwar
des Amtes wegen¹
aus persönlichen Gründen²
nein
ja
unentgeltlich bereitgestellt und zwar
des Amtes wegen¹
aus persönlichen Gründen²
nicht unentgeltlich für
mit
ohne Kosten des Frühstücks
Wohnung a)
Wohnung b)
Dienststelle
Wohnung a)
Wohnung b)
Dienststelle
BahnCard 2. Kl.
BahnCard 1. Kl.
25
50
100
Ich kann eine persönliche Zeitkarte für die Strecke von
Ich nehme an einem Bonusprogramm teil und zwar (z. B. bahn.bonus/Miles & More):
Ich stelle Antrag auf Anerkennung triftiger Gründe.
Es liegt eine typischerweise im Außendienst ausgeübte Tätigkeit vor.
Ich stelle Antrag auf Erstattung der Flugkosten.
Hierfür können dienstliche Meilengut-
Hiermit beantrage ich die
Datum
Unterschrift(en)
(Vom Antragsteller deutlich auszufüllen und 
X   Zutreffendes ankreuzen!)
à

Nicht vom Antragsteller auszufüllen!

14.
Sichtvermerk:
Vertreter
Vorgesetzte
Bemerkungen:
Die Notwendigkeit der Reise wird zugleich bestätigt.
Beauftragter für den Haushalt/Titelverwalter:
Buchungsstelle
Namenszeichen
Kapitel
Titel
sind vorhanden
Bemerkungen:
16.
Vorschlag der Reisekostenstelle:
(Durch die Nichtanerkennung von triftigen Gründen wird die Nutzung des privaten Kfz nicht ausgeschlossen.)
werden
EUR
(Für die Auszahlung des Abschlages ist dieser Antrag nach der Anordnung erneut der Reisekostenstelle vorzulegen.)
Bemerkungen:
17.
ANORDNUNG:
wird folgende Kostenerstattung zugesagt:
weitere Bemerkungen:
Anmerkungen zu Nummer 8:
15.
EUR/Nacht als notwendig anerkannt.
Datum
Unterschrift des Anordnungsbefugten
à
gewährt.
à
es
Haushaltsmittel
a) Es werden eintägige Reisen angeordnet.
b) Kostenübernahme für die Benutzung des Flugzeuges wird
zugesagt.
nicht zugesagt.
c) Triftige Gründe für die Benutzung eines privaten Kfz werden
anerkannt.
nicht anerkannt.
d) Übernachtungskosten über 70 EUR/Nacht (Ausland: ... EUR)
i. H. v.
nicht anerkannt.
e) Auf die zu erwartende Reisekostenvergütung wird ein Abschlag in Höhe von
a) Die Reise(n) wird/werden - wie von der Reisekostenstelle vorgeschlagen - angeordnet.
b) Abweichend bzw. ergänzend wird angeordnet:
Die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (außer Flugzeug) wird aus dienstlichen Gründen angeordnet.
Die Benutzung eines Dienstkraftfahrzeuges wird aus dienstlichen Gründen angeordnet.
Sonstige abweichende Anordnungen:
c) Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung liegt im
ausschließlich persönlichen Interesse des Bediensteten
ausschließlich dienstlichen Interesse (= Dienstreise).
teilweise dienstlichen Interesse (§ 16 Abs. 1 SächsRKG) und es
DR-Nr.
Datum
Unterschrift
liegt somit keine Dienstreise vor.

Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges liegt ausschließlich in der eigenen Verantwortung des Dienstreisenden. Weder die Duldung
der Benutzung, noch die Anerkennung triftiger Gründe sind eine dienstliche Anordnung (Nr. 17) zum Benutzen dieses Beförderungsmittels. Ein Ersatz von Sachschäden an privaten Kraftfahrzeugen kann nach den beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften bei Vorliegen der dort geforderten Voraussetzungen nur dann gewährt werden, wenn ein triftiger Grund zur Benutzung des Kraftfahrzeuges anerkannt worden ist. Ist die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel angeordnet und benutzt der Dienstreisende trotzdem aus persönlichen Gründen ein privates Kraftfahrzeug, so kann sich ein etwaiger Unfall nicht „in Ausübung des Dienstes" ereignen; die Voraussetzung für die Gewährung der Unfallfürsorge (vgl. § 33 SächsBeamtVG) liegt in solchen Fällen nicht vor. Ein Ersatz von Sachschäden ist ebenfalls ausgeschlossen.
Bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges ohne Anerkennung eines triftigen Grundes ist auch die Gewährung von Sachschadensersatz
gemäß § 81 SächsBG ausgeschlossen. Ausnahmsweise kann der Schaden ohne vorherige Anerkennung triftiger Gründe ersetzt werden, wenn der Dienstreisende ihr Fehlen nicht zu vertreten hat.
Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges
SMF_VwV-SaechsRKG-A1
Stand 06/2015