Bitte wählen Sie die örtlich zuständige untere Vermessungsbehörde für das von Ihnen gewählte Flurstück aus. Für kreisübergreifende oder landesweite Bereitstellungen wählen Sie das GeoSN.
Bestellung von Auszügen
aus dem Liegenschaftskataster
Lieferanschrift (wenn nicht mit Antragsteller identisch):
Alle Felder mit einem * bitte unbedingt ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
GeoSN 302-02FSGH Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Flurstücks- und Eigentumsnachweis
Bestellung von Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten
Die Punktliste enthält Informationen zu Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten innerhalb der von Ihnen ausgewählten Gebietsabgrenzung.
Nicht in der Punktliste ausgewiesen werden Punkte mit Koordinaten, die in einem graphischen Verfahren zur Darstellung eines Punktes in der Liegenschaftskarte erzeugt wurden.
Der Antrag wird gestellt bei:*
GeoSN 302-02FSGH Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Die allgemeinen Bezugs- und Nutzungsbedingungen werden anerkannt.*
Bestellung von Flurstücks- und Eigentumsnachweisen
Darlegung des berechtigten Interesses bei Eigentumsnachweisen**
Vollmachten bitte hier als allg. gebräuchliche Datei (.pdf .doc .jpg o.ä.) anhängen (max. 2 MByte):
** Laut § 11 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG) dürfen die Vermessungsbehörden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stellen.
Bestellung eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte
Die gewählte Kombination Maßstab/Format kann Probleme bei der Darstellung des gewünschten Gebietes verursachen.
In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte kann jeder erhalten! Die Darlegung eines berechtigten Interesses ist nicht erforderlich!
Eigentümerdaten werden verschlüsselt übertragen.
1. Die allgemeinen Bezugs- und Nutzungsbedingungen können Sie bei der örtlich zuständigen unteren Vermessungsbehörde erfahren.
2. Allgemeine Bezugs- und Nutzungsbedingungen des GeoSN: