Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Referat 23 Geodatenservice
PF 10 02 44
01072 Dresden
GeoSN268-01FSGH Löschung des Zugangs zum automatisierten Abrufverfahren
Der Zugang zur ALKIS-APK soll für folgende Person gelöscht werden:
sonstige Bemerkungen,
insbesonder der Grund
der Mitteilung:
Alle Felder mit einem * bitte unbedingt ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Name/
Bezeichnung:*
(Langform und
Abkürzung)
Mitteilung zwecks Löschung des Zugangs zu dem automatisierten Abrufverfahren mit der Auskunfts- und Präsentationskomponente des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS-APK) für Behörden und sonstige öffentliche Stellen
Die nach § 3 Abs. 5 Satz 4 SächsVermKatGDVO erstellten Abrufprotokolle sind ab Löschung des Zugangs zum Abrufverfahren ein Jahr lang aufzubewahren.