Stand: AKITEG-Beschluss 1/2016 vom 12.Januar 2016
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Kurzbezeichnung des Vorfalls:*
Langbeschreibung des Sachverhalts, der zu einer Bewertung nach § 15 oder § 16 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes geführt hat*