Zur Abschätzung des Personalbedarfes in Kindertageseinrichtung und zum Bedarf an entsprechenden Ausbildungsplätzen sieht das Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) im § 22a ein entsprechendes Monitoring vor.
Link: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1079-Gesetz-ueber-Kindertageseinrichtungen
Zu diesem Zweck werden vom sächsischen Landesjugendamt mit diesem Online-Fragebogen zusätzliche Daten gem. § 22a Abs. 2 erhoben.
Meldepflichtig sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen bis zum 31. März 2025.
Der Erhebungszeitraum reicht vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025.
Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.
Meldung von Daten zum Monitoring gem. § 22a SächsKitaG an das sächsische Landesjugendamt 2025
Erhebungszeitraum
01.03.2024 - 28.02.2025
Aktenzeichen der Betriebserlaubnis: *
Sächsisches Staatsministerium für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
I. Berufsqualifikation und Beschäftigungsumfang
pädagogisch tätige Person
(nur pädagogisch tätige Personen, einschließlich Leitungskräfte, die innerhalb des Personalschlüssels tätig sind)
im Berichtsjahr
(01.03.2024 bis 28.02.2025)
erworbene Berufsqualifikation
Beschäftigungsumfang in Wochenstunden
davon für
Leitungstätigkeit
§ 22 a Abs. 2 Nr. 1 SächsKitaG
Anzahl pädagogisch tätiger Personen, die im Berichtsjahr eine Berufsqualifikation erworben und erstmals eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen haben, gegliedert nach Berufsqualifikation und Beschäftigungsumfang
Bitte hier nur Berufsanfänger berücksichtigen!
III. Berufsbegleitende Ausbildung oder Weiterbildung
pädagogisch tätige Person
(nur pädagogisch tätige Personen, die innerhalb des Personalschlüssels tätig sind)
Art der Bildungseinrichtung
in der im Berichtsjahr eine berufsbegleitende Ausbildung oder Weiterbildung begonnen wurde
Stunden je Woche
für Praxisanleitung durch eine pädagogische Fachkraft
(im Durchschnitt)
§ 22 a Abs. 2 Nr. 3 und 5 SächsKitaG
Anzahl pädagogisch tätiger Personen, die im Berichtsjahr eine berufsbegleitende Ausbildung oder Weiterbildung an einer Fachschule oder Fachhochschule oder der Berufsakademie Sachsen begonnen haben, gegliedert nach Art der Ausbildungseinrichtung sowie Umfang der Zeiten für Praxisanleitung in Stunden je Woche
V. Beendigung der Berufstätigkeit
pädagogisch tätige Person
(nur pädagogisch tätige Personen, einschließlich Leitungskräfte, die innerhalb des Personalschlüssels tätig sind)
Beschäftigungs-
umfang in Wochenstunden
(Anzahl der vertraglich vereinbarten Wochenstunden Stand 28.02.2025)
§ 22 a Abs. 2 Nr. 6 SächsKitaG
Anzahl pädagogisch tätiger Personen, die voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren die Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung beenden, gegliedert nach dem Jahr des voraussichtlichen Ausscheidens aus der Beschäftigung, Berufsqualifikation und Beschäftigungsumfang
VI. Voraussichtlicher Aufnahme der Berufstätigkeit
voraussichtlicher Personalbedarf
(nur pädagogisch tätige Personen, einschließlich Leitungskräfte)
Beschäftigungs-
umfang in Wochenstunden
(Anzahl der vertraglich vereinbarten Wochenstunden im Einstellungsmonat)
§ 22 a Abs. 2 Nr. 7 SächsKitaG
Anzahl pädagogisch tätiger Personen, die voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren eine Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung aufnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Betreuungszahlen und zum Meldezeitpunkt bereits beschlossener Änderungen von gesetzlichen Personalstandards, gegliedert nach dem Jahr der voraussichtlichen Aufnahme der Beschäftigung, Berufsqualifikation und Beschäftigungsumfang
Jahr der Aufnahme der Beschäftigung