Angaben zur betroffenen Einrichtung
Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
In welcher Form soll diese Meldung behandelt werden?*
Sind Sie in einer dieser Einrichtungen beschäftigt?*
Kontaktdaten des Hinweisgebers:
an die Hinweisgebermeldestelle beim
Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Von der Meldung betroffene Einrichtung: *
(Diese Angaben sind freiwillig.)
Beschreibung des Sachverhalts:*
Die Datenschutzerklärung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [https://www.sms.sachsen.de/datenschutz.html] sowie die die Ergänzenden Hinweise zur Datenschutzerklärung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Hinweisgeberschutzgesetz [https://www.sms.sachsen.de/hinweisgeberschutzgesetz-9305.html] werden zur Kenntnis genommen.*