Antrag auf Förderung von Vorhaben des Fördergegenstandes D.1 der Förderrichtlinie Natürliches Erbe - NE/2023
Posteingangsstempel der Behörde
Die Ident-Nr. wird durch die Behörde vergeben.
BNR 10 (soweit vorhanden)
ggf. weitere Namenszusätze
Adresse des Antragstellers
ggf. abweichende Zustelladresse
Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
1. Angaben zum Antragsteller
Komplexvorhaben des Naturschutzes nach Förderprogrammen Dritter
Sächsisches Staatsministerium für
Energie, Klimschutz, Umwelt und
Landwirtschaft (SMEKUL)
Referat 58 - Förderung Naturschutz
Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden
Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Bezeichnung des Vorhabens:
2.1 Kurzbezeichnung des beantragten Vorhabens*
Bitte geben Sie eine detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Vorhabensinhalte ab. Verweisen Sie ggf. auf eine gesonderte Beschreibung (z. B. Ausführungsplanung) in der Anlage. Stellen Sie auch aus Ihrer Sicht das Interesse des Freistaates Sachsen am geplanten Vorhaben dar.
2.2 Inhalt des Vorhabens*
2.3 Komplexvorhaben des Naturschutzes nach Förderprogrammen Dritter
Wird die Zuwendung als Ergänzungsförderung zu einer Förderung nach einem der folgenden Förderprogramme Dritter beantragt? Bitte geben Sie ggf. die Bezeichnung und Registriernummer an, unter der das Vorhaben geführt wird.
Beizufügende Unterlagen und Hinweise
Hinweis:
Der Förderantrag hat nur Aussicht auf Erfolg, soweit es einer Teilfinanzierung durch den Freistaat Sachsen tatsächlich bedarf. Soweit gegenüber dem Hauptzuwendungsgeber bereits die vollständige Finanzierung aus eigenen Mitteln des Projektträgers oder Mitteln Dritter vorbehaltlos zugesagt wurde, ist eine Förderung durch den Freistaat Sachsen nicht möglich.
Hinweis:
Die Übergabe der Unterlagen zum bewilligten Projekt, auf das sich dieser Antrag bezieht, ist nur erforderlich, soweit das Projekt dem Freistaat Sachsen nicht bereits vollständig vorliegt.
Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2023
Bitte beachten Sie, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligungsbehörde dem förderunschädlichen Maßnahmebeginn zugestimmt hat. Ein entsprechendes Schreiben erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde.
4. Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen gewährt. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landesrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständnis erkläre/n.
Ich/wir erkläre/n, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023) zur Kenntnis genommen habe/n und mich/uns entsprechend der beantragte Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte/n.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) gemäß der Förderrichtlinie oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen habe/n.
Mir/uns ist/sind folgende Fördergrundsätze bekannt:
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich entweder der Beginn der Bauarbeiten für eine Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist.
Ich bin/wir sind bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit auch innerhalb der Zweckbindungsfrist durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und des Bundes sowie durch den zuständigen Landes- bzw. Bundesrechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/n ich/wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte/n ich/wir Prüfungen und den Zutritt zu Grundstücken, baulichen Anlagen und Gebäuden, einschließlich der Wohn- und Geschäftsräume, sofern diese Gegenstand der Förderung waren oder sich geförderte Gegenstände entsprechend des Zuwendungsbescheides in diesen befinden.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich/uns oder meinen/unseren Vertreter unmöglich gemacht wird.
Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Die im Förderantrag genannten Tatsachen sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, von denen die Bewilligung, Auszahlung oder Rückforderung der beantragten Zuwendung abhängig ist. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen fallen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 StGB, in der jeweils geltenden Fassung.
Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen
-zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
-zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
-zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
-zu tatsächlichen Angaben zu Insolvenzverfahren
-zum Vorhaben:
ozum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
ozum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
ozur geplanten Ausführung / Umsetzung des Vorhabens (Zeit- / Arbeitsplanung, Meilensteine)
ozum Standort des Vorhabens
ozu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
ozu den Eigentumsverhältnissen
ozu (anderweitigen) Verfügungs- / Nutzungsrechten
ozur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
oim Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
ozur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
ozu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
ozur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
ozu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
ozu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen / Zertifizierungen
ozu gesetzlichen Einschränkungen
ozur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
ozu beihilferechtlichen Sachverhalten
ozum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
ozum Bauablauf / -fortschritt (einschließlich Fotodokumentation)
ozu technischen Sachverhalten
ozu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
ozum Finanzierungsplan:
ozu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
ozu steuerrechtlichen Verhältnissen
ozur Vorfinanzierung
ozur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter
(z.B. nden / Sponsorengelder) und Einnahmen
ozu sonstigen Finanzierungsquellen
-die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages
Gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz sind insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Stellt die Bewilligungsbehörde fest, dass tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Subventionsbetruges rechtfertigen oder die Begünstigten vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, hat sie diesen Vorgang gemäß Artikel 325 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, § 1 Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht vom 14. Januar 1997 (SächsGVBl. S. 2) (SächsSubvG) in Verbindung mit § 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) (SubvG), in den jeweils geltenden Fassungen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu übergeben.
Begünstigte sind verpflichtet, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Erklärungen zur Zuverlässigkeit
Es wurde kein Antrag gegen mich/uns oder eine juristische Person, an der eine Beteiligung vorliegt, auf Durchführung eines Verfahrens nach Insolvenzordnung (InsO) gestellt und es findet auch kein Verfahren nach InsO statt.
Gegen mich/uns ist kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig.
Gegen mich/uns ist wegen eines Vermögensdeliktes keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt, kein Strafbefehl erlassen und auch keine Einstellung gegen Auflagen erfolgt.
Gegen mich/uns liegt keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vor.
Gilt nur für Unternehmen: Mein/unser Unternehmen ist seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen.
Mir/uns ist bekannt, dass eine Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht gegeben ist, wenn offene Forderungen des Freistaates Sachsen gegen mich/uns bestehen.
Mir/uns ist bekannt, dass die Zuwendung widerrufen werden und bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden können, wenn sich nach der Bewilligung tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nicht gesichert ist.
Erklärungen zum Datenschutz und Hinweise hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten (Information nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 [Europäische Datenschutz-Grundverordnung])
Ich willige darin ein, dass
- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein,
- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden,
- meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung der Länder, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können,
Es ist mir bekannt, dass
- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung - insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung - der erhobenen Daten freiwillig ist,
- de erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden,
Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Unterschrift (Zeichnungsberechtigter):*
(bei juristischen Personen mit Stempel)
- für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die
Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:
Referat 58
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01075 Dresden
Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 25813
E-Mail: naturschutzfoerderung@smekul.sachsen.de
- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:
Datenschutzbeauftragter des SMEKUL
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01075 Dresden
Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 0
E-Mail: poststelle@smekul.sachsen.de
- ein Recht besteht, sich bei dem
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden
Besucheradresse: Devrientstraße 5, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.
Schlusserklärung
Ich/ Wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag.
Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gem. § 49 VwVfG führen.
- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach § 197 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,
- meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach § 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.
- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,
- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,
- abhängig vom Zweck – für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden – diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
• des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, der Bewilligungsstellen für die Förderrichtlinie NE/2023,
• der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
• der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.
- wenn es zur Bearbeitung des Antrages erforderlich ist, auch weitere Behörden des Freistaates Sachsen sowie Behörden von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Daten erhalten können.
- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,
- bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,
- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
• der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
• ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
• ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.
- die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,
- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbe-hörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,