Antrag auf Bewilligung von Beihilfen nach dem EU-Schulprogramm in Sachsen

Schuljahr 2024/2025
  Lieferant
Vorname, Name des Antragstellers bzw. Firmenname und Rechtsform
Fax:
PLZ
Straße
Hausnummer
Ort
Betriebsnummer (BNR10)
EU-Schulprogramm Sachsen
Gemäß Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom 03. November 2016 in der jeweils gültigen Fassung wurde(n) ich/wir als Lieferant für das EU-Schulprogramm in Sachsen zugelassen.
Die den beantragten Beihilfen zugrunde liegende Produktmenge ergibt sich aus den beiliegenden
Liefervereinbarungen (Original) für insgesamt
Einrichtungen.
1. Ich/wir beantrage(n) hiermit im Rahmen dieses Programmes die Bewilligung von Beihilfe
    für die Lieferung von
Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 96
Postfach 540 137
01311 Dresden
2. Ich/wir beantrage(n) im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe die Förderung der Umsatzsteuer der
    zu liefernden Produkte gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz,
    Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte
    im Rahmen des Schulprogramms der Europäischen Union vom 2. Juni 2017, zuletzt geändert am
    30. Juni 2023, SächsABl.  Nr. 31, S. 1093.
.
Wenn Ja:
Umsatzsteuersatz:
und/oder
und/oder
4. Erstantrag (betrifft neue Lieferanten):
3. Der im LfULG eingereichte Nachweis über die Umsatzsteuerverpflichtung ist weiterhin gültig.
Die Stammdaten in DIANAweb wurden geprüft, ergänzt und eingereicht.
--> Ausdrucke diesem Antrag beifügen (s. Anlagen Seite 3)
Folgeantrag:
Ich/wir bestätige(n), dass meine/unsere Stammdaten in DIANAweb korrekt sind.
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LfULG_EU-Schulprog
Stand: 8. Mai 2024
   Erklärungen / Verpflichtungen
A) Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, dass:
1. von mir/uns die in der Anlage zum Antrag aufgeführten Einrichtungen mit Produkten gemäß dem
    EU-Schulprogramm beliefert werden.
2. von mir/uns im Rahmen dieses Programms ausschließlich Produkte gemäß der vom Sächsischen
    Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt  und Landwirtschaft veröffentlichten Liste
    (unter www.schulobst-milch.sachsen.de) geliefert werden.
3. von mir/uns die Bücher kaufmännisch ordnungsgemäß geführt werden, die zum Nachweis der
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung erforderlichen Aufzeichnungen gemacht
    werden und die Bücher und Aufzeichnungen sowie die sich darauf beziehenden geschäftlichen Belege
    mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
4. von mir/uns die im Zusammenhang mit der Durchführung des EU-Schulprogrammes einschlägigen
    Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes und die betreffenden
    beihilferechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen eingehalten werden.
5. von mir/uns die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden.
6. ich/wir noch nicht mit den zur Förderung beantragten Lieferungen begonnen habe(n).
7. ich/wir die jederzeitige Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung der Fördermittel durch die
    zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes und der Europäischen Union sowie durch
    die jeweils zuständigen Rechnungshöfe auch vor Ort ermögliche(n) und den beauftragten Kontrolleuren
    und Prüfern auf Verlangen die erforderliche Auskünfte erteile(n) sowie Einsicht in Unterlagen gewähre(n).
B) Mir/uns ist bekannt, dass:
1. der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter Unterlagen ganz
    oder teilweise abgelehnt werden kann.
2. Anträge für Einrichtungen, die nicht auf der im Internet veröffentlichten Teilnehmerliste
    (unter www.schulobst-milch.sachsen.de) stehen oder den Nachweis zur Durchführung der pädagogischen
    Begleitmaßnahmen für die vorangegangenen zwei Schuljahre nicht im LfULG eingereicht haben,
    abgelehnt werden.
3. ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben der Bewilligungsbehörde
    unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe(n) (z. B. Mitteilung bei Verringerung der Zahl der
    teilnahmeberechtigten Kinder).
4. mit der Durchführung der Lieferungen nicht vor dem Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang bei der
    zuständigen Behörde) begonnen werden darf. Frühester Beginn der Lieferungen ist jeweils der 1. August
    eines jeden Schuljahres. Als Beginn der Lieferungen gilt die erste rechtliche Verpflichtung, die das
    Vorhaben unumkehrbar macht. Nicht als Beginn gilt der Abschluss der für die Umsetzung des
    EU-Schulprogramms erforderlichen schriftlichen Liefervereinbarung zwischen den Antragstellenden und
    der teilnehmenden Einrichtung, sofern deren Inhalt frühestens zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtlich
    verbindlich wird.
5. die im Internet unter www.schulobst-milch.sachsen.de veröffentlichten Produktpreise (netto) die Grundlage
    für die Förderung (netto) der bewilligten und gelieferten Produkte sind. Bei Bedarf kann das Sächsische
    Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft eine Anpassung dieser Preise
    vornehmen.
6. Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und
    Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind.
    Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.
7. sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Rückzahlungsansprüche gegen mich/uns aufgrund
    von Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft zur
    Finanzierung der Marktmaßnahmen und anderer Maßnahmen (EGFL) sowie aus dem Europäischen
    Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, automatisch
    mit meinen/unseren vorhandenen oder künftig entstehenden Ansprüchen aus Maßnahmen, die aus
    Mitteln des EGFL finanziert werden, auch fondsübergreifend verrechnet werden. Der Rückforderungs-
    betrag kann auch zurückgezahlt werden, ohne dass die Verrechnung abgewartet wird.
8. folgende in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen:
      - Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen
      - zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
      - zum Inhalt und Umfang der Lieferungen
      - zu beihilferechtlichen Sachverhalten
      - zu steuerrechtlichen Verhältnissen
    subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind, dass insbesondere in den erforderlichen
    Formularen aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des
    Strafgesetzbuches sind, und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist.
9. gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere
    Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und
    Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich
    sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so
    ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder
    das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die
    Beurteilung der tatsächliche Sachverhalt maßgeblich ist.
   
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LfULG_EU-Schulprog
Stand: 8. Mai 2024
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   Sonstige Bestimmungen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung der Lieferungen oder Erstattung von Kosten entsteht aufgrund dieses Antrages nicht. Das Finanzierungsrisiko im Falle einer späteren Ablehnung des Förderantrages ist in vollem Umfang von Ihnen zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung einer Förderung voraussetzt, dass die Ausführung der Lieferungen im Einklang mit allen Regelungen und Maßgaben der Förderung steht.
   Schlusserklärung
Ich/ wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag. Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Bewilligungsbescheides gemäß § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gemäß § 49 VwVfG führen.
Mir /uns ist bekannt, dass die Verpflichtungen und Erklärungen aus dem Antrag auf Zulassung als Lieferant für das EU-Schulprogramm Bestandteil dieses Antrages sind.
Ort, Datum
Name in Druckbuchstaben/Funktion
Rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen:
Firmenstempel
   Transparenzinitiative der Europäischen Union
10. die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in
    Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist,
    bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden
    mitzuteilen.
C) Ich/wir erkläre (n), dass:

1. gegen mich/uns kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs
    oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
2. über mein/unser Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder
    die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
3. gegen mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung eines Verfahrens gegen
    Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
4. gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung vorliegt.
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LfULG_EU-Schulprog
Stand: 8. Mai 2024