Erklärungen / Verpflichtungen
A) Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, dass:
1. von mir/uns die in der Anlage zum Antrag aufgeführten Einrichtungen mit Produkten gemäß dem
EU-Schulprogramm beliefert werden.
2. von mir/uns im Rahmen dieses Programms ausschließlich Produkte gemäß der vom Sächsischen
Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentlichten Liste
(unter www.schulobst-milch.sachsen.de) geliefert werden.
3. von mir/uns die Bücher kaufmännisch ordnungsgemäß geführt werden, die zum Nachweis der
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung erforderlichen Aufzeichnungen gemacht
werden und die Bücher und Aufzeichnungen sowie die sich darauf beziehenden geschäftlichen Belege
mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
4. von mir/uns die im Zusammenhang mit der Durchführung des EU-Schulprogrammes einschlägigen
Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes und die betreffenden
beihilferechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen eingehalten werden.
5. von mir/uns die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden.
6. ich/wir noch nicht mit den zur Förderung beantragten Lieferungen begonnen habe(n).
7. ich/wir die jederzeitige Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung der Fördermittel durch die
zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes und der Europäischen Union sowie durch
die jeweils zuständigen Rechnungshöfe auch vor Ort ermögliche(n) und den beauftragten Kontrolleuren
und Prüfern auf Verlangen die erforderliche Auskünfte erteile(n) sowie Einsicht in Unterlagen gewähre(n).
B) Mir/uns ist bekannt, dass:
1. der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter Unterlagen ganz
oder teilweise abgelehnt werden kann.
2. Anträge für Einrichtungen, die nicht auf der im Internet veröffentlichten Teilnehmerliste
(unter www.schulobst-milch.sachsen.de) stehen oder den Nachweis zur Durchführung der pädagogischen
Begleitmaßnahmen für die vorangegangenen zwei Schuljahre nicht im LfULG eingereicht haben,
abgelehnt werden.
3. ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben der Bewilligungsbehörde
unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe(n) (z. B. Mitteilung bei Verringerung der Zahl der
teilnahmeberechtigten Kinder).
4. mit der Durchführung der Lieferungen nicht vor dem Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang bei der
zuständigen Behörde) begonnen werden darf. Frühester Beginn der Lieferungen ist jeweils der 1. August
eines jeden Schuljahres. Als Beginn der Lieferungen gilt die erste rechtliche Verpflichtung, die das
Vorhaben unumkehrbar macht. Nicht als Beginn gilt der Abschluss der für die Umsetzung des
EU-Schulprogramms erforderlichen schriftlichen Liefervereinbarung zwischen den Antragstellenden und
der teilnehmenden Einrichtung, sofern deren Inhalt frühestens zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtlich
verbindlich wird.
5. die im Internet unter www.schulobst-milch.sachsen.de veröffentlichten Produktpreise (netto) die Grundlage
für die Förderung (netto) der bewilligten und gelieferten Produkte sind. Bei Bedarf kann das Sächsische
Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft eine Anpassung dieser Preise
vornehmen.
6. Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und
Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.
7. sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Rückzahlungsansprüche gegen mich/uns aufgrund
von Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft zur
Finanzierung der Marktmaßnahmen und anderer Maßnahmen (EGFL) sowie aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, automatisch
mit meinen/unseren vorhandenen oder künftig entstehenden Ansprüchen aus Maßnahmen, die aus
Mitteln des EGFL finanziert werden, auch fondsübergreifend verrechnet werden. Der Rückforderungs-
betrag kann auch zurückgezahlt werden, ohne dass die Verrechnung abgewartet wird.
8. folgende in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen:
- Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zum Inhalt und Umfang der Lieferungen
- zu beihilferechtlichen Sachverhalten
- zu steuerrechtlichen Verhältnissen
subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind, dass insbesondere in den erforderlichen
Formularen aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des
Strafgesetzbuches sind, und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist.
9. gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere
Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und
Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich
sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so
ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder
das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die
Beurteilung der tatsächliche Sachverhalt maßgeblich ist.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung der Lieferungen oder Erstattung von Kosten entsteht aufgrund dieses Antrages nicht. Das Finanzierungsrisiko im Falle einer späteren Ablehnung des Förderantrages ist in vollem Umfang von Ihnen zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung einer Förderung voraussetzt, dass die Ausführung der Lieferungen im Einklang mit allen Regelungen und Maßgaben der Förderung steht.
Ich/ wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag. Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Bewilligungsbescheides gemäß § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gemäß § 49 VwVfG führen.
Mir /uns ist bekannt, dass die Verpflichtungen und Erklärungen aus dem Antrag auf Zulassung als Lieferant für das EU-Schulprogramm Bestandteil dieses Antrages sind.
Name in Druckbuchstaben/Funktion
Rechtsverbindliche Unterschrift
Transparenzinitiative der Europäischen Union
10. die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in
Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist,
bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden
mitzuteilen.
C) Ich/wir erkläre (n), dass:
1. gegen mich/uns kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs
oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
2. über mein/unser Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
3. gegen mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung eines Verfahrens gegen
Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
4. gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung vorliegt.
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