Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit
Anzeige NLT –
Betriebsnummer (BNR10)
Anzeige gem. § 41 Absatz 5 GAPInVeKoSV in Verbindung mit § 12 der GAPDZV auf Flächen, die für die Direktzahlungen, Ausgleichszulage oder Agrarumweltmaßnahmen beantragt sind:
Art und Zeitraum
der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung
Bearbeitungs-
vermerk LfULG
Feldblock (FLIK)
Ende
(Datum)
Ort, Datum
Unterschrift der/des Antragsteller(s) oder der/des Vertreter(s)
Stand: 05/2023
Name, Vorname/Betriebsbezeichnung
Ich/Wir bestätige/n, dass die von mir/uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
Hiermit zeige(n) ich / wir folgende nichtlandwirtschaftliche Nutzung auf beantragten Flächen an (mindestens drei Tage vor dem Ereignis).

Name des Unternehmens:
Schlag
Schlag-
fläche
[ha] ²





gesamter
Schlag
Ja/Nein
Teilfläche
[ha] ²




lfd.
Nr.
Art
(z.B. Parkplatz, Festplatz)
Beginn
(Datum)
Betroffenheit
1
betroffene Schläge
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Stand: 05/2023
Erwartete Auswirkungen der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung auf den Bewuchs und den Ertrag der landwirtschaftlichen Fläche
Geringe Auswirkungen; Begründung: (z.B. bei Grünland: Nutzung und Abfuhr des Aufwuchses kurz zuvor erfolgt; Nutzung außerhalb der Vegetationsperiode; bei Acker: Nutzung erst nach Aberntung und vor Neubestellung; Neubestellung wird wiederholt)

Schlag
Begründung
Erhebliche Auswirkungen; Begründung/Bemerkung: (z.B. Zerstörung der Kulturpflanze oder Grasnarbe, wesentliche Beeinträchtigung des Bewuchses oder wesentliche Ertragsminderung, länger als 14 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt mehr als 21 Tage im Kalenderjahr) Hinweis: Führt in der Regel dazu, dass die betroffenen Flächen im laufenden Antragsjahr nicht beihilfe- bzw. förderfähig sind.


Schlag
Begründung
Hinweise:
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind folgende Fälle (vgl. § 41 Abs. 5 Unterabs. 2 sowie Abs. 6 GAPInVeKoSV):

1. Außerhalb der Vegetationsperiode die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für den Wintersport sowie die vorübergehende Nutzung von Dauergrünlandflächen für
   die Lagerung von Holz

2. Die Lagerung von Erzeugnissen und Betriebsmitteln der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebsinhabers auf den Landwirtschaftsflächen, längstens 90
   aufeinanderfolgende Tage im Kalenderjahr

3. Lagerung von Schnittgut bei Pflegearbeiten an angrenzenden Gehölzen oder Aushub bei Gewässerpflegearbeiten auf den Landwirtschaftsflächen,
   längstens 90 Tage

Mir/ uns ist bekannt, dass nach der vorübergehenden nichtlandwirtschaftlichen Nutzung der vorherige bzw. der ordnungsmäßige Zustand der Fläche,
sofern es zu einer Beeinträchtigung gekommen ist, unverzüglich wiederhergestellt werden muss. Ich/ wir verpflichte(n) mich/ uns, das LfULG
unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich Änderungen ergeben oder wenn Verpflichtungen und Auflagen der beantragten Agrarumweltmaßnahmen
nicht mehr eingehalten werden.



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Stand: 05/2023
Ich/Wir bestätige(n), dass die von mir/uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
Geringe Auswirkungen; Begründung: (z.B. bei Grünland: Nutzung und Abfuhr des Aufwuchses kurz zuvor erfolgt; Nutzung außerhalb der Vegetationsperiode; bei Acker: Nutzung erst nach Aberntung und vor Neubestellung; Neubestellung wird wiederholt)

Schlag
Begründung
Erhebliche Auswirkungen; Begründung/Bemerkung: (z.B. Zerstörung der Kulturpflanze oder Grasnarbe, wesentliche Beeinträchtigung des Bewuchses oder wesentliche Ertragsminderung, länger als 14 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt mehr als 21 Tage im Kalenderjahr) Hinweis: Führt in der Regel dazu, dass die betroffenen Flächen im laufenden Antragsjahr nicht beihilfe- bzw. förderfähig sind.


Schlag
Ort, Datum
Unterschrift der/des Antragsteller(s) oder der/des Vertreter(s)
Name(n) des/der Unterzeichnenden in Druckbuchstaben
Bearbeitungs-/ Prüfvermerk FBZ/ISS
   Auswirkungen auf den Bewuchs und den Ertrag der landwirtschaftlichen Fläche
VOB erfolgt / VOB nicht erforderlich, weil/
Fotodokumentation abgelegt/ nicht erforderlich
Begründung
Datum/ Unterschrift Bearbeiter FBZ/ISS
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