Anlage zum Antrag Jungbaumpflege von Obstgehölzen nach Fördergegenstand H der FRL NE/2023
(Angaben zum Teilvorhaben)
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
1. Beschreibung des Vorhabens
Angabe der Standorte der Streuobstwiesen oder Baumreihen und Anzahl der jeweils pro Standort zu sanierenden Bäume, ggf. Liste beifügen
Die betreffenden Jungbäume sind Hochstämme und haben das 6. Standjahr erreicht oder die Zweckbindungsfrist bei geförderten Vorhaben zur Anlage von Streuobstbeständen/Ostbaumreihen ist abgelaufen.
Die Anlage der Obstbäume erfolgte im Rahmen eines Fördervorhabens nach RL NE.
Mit der Durchführung der Jungbaumpflege wird die nachstehend genannte Fachkraft/Fachfirma beauftragt:
3. Ort des Teilvorhabens/ Flächenidentifizierung
3.1 Ort des Teilvorhabens
Landkreis/e, Kreisfreie Stadt:
*1 Vergeben Sie bitte für jeden Baumbestand eine Nummer und ordnen Sie den jeweiligen Flächen Flurstücksnummern und/oder Feldblockreferenzen zu. Diese sollen die Identifizierung der Fläche bei der Antragsbearbeitung erleichtern. Falls Sie für dieselbe Fläche FLIK und Flurstücknummer angeben, verwenden Sie bitte jeweils dieselbe Nummer.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Feldblockreferenz (Kurz-FLIK):
3.3 Nutzungsberechtigung/Eigentümerzustimmung
Die Nachweise (Grundbuchauszug) liegen bei.
3.2 Identifizierung aller (auch teilweise) betroffener Flächen
5. Unterlagen zur Prüfung der behilferechtliche Voraussetzungen
Jungbaumpflege Obstgehölze
Bitte machen Sie Angaben zu Flurstücksnummern. Wenn eine Feldblockreferenz bekannt ist, diese bitte zusätzlich angeben.
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Die Zuwendungen nach Fördergegenstand H der FRL NE/2023 werden auf der Grundlage der Agrar-De-minimis-Verordnung gewährt. Wenn das Streuobst von den geförderten Flächen wirtschaftlich genutzt wird (Vermarktung), ist der Flächeneigentümer oder -nutzer dazu verpflichtet, bereits erhaltene, De-minimis-Beihilfen offenzulegen.
Nach der derzeit geltenden Agrar-De-minimis-Verordnung können im laufenden und den vorangegangenen zwei Steuerjahren max. 20.000 EUR als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Die Höhe des von Ihnen beantragten und auf die De-minimis-Beihilfe anzurechnenden Betrags ergibt sich aus dem Gesamtbetrag nach Ziffer 4 dieses Antragsformulars.