Anmeldung zur
Zwischen-, Abschluss- oder
Umschulungsprüfung
für Auszubildende / Umschüler
Nummer des Ausbildungsvertrages
Arbeitsstätte / Umschulungsträger (lt. Berufsausbildungsvertrag)
unterer Randbereich 10 mm
Folgende Unterlagen sind mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung (ZP), Abschluss-/ Umschulungsprüfung (AP),
Wiederholung der Abschluss-/ Umschulungsprüfung (WP) einzureichen:
- schriftlicher Ausbildungsnachweis (ZP, AP, WP)
- ärztliche Bescheinigung über die Nachuntersuchung bei Lehrlingen unter 18 Jahren (ZP)
- Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (AP)
- Nachweis über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung (ZP, AP)
- Zeugnis über das Ergebnis der vorangegangenen Prüfung (WP)
Bisherige Prüfungen / Prüfungsbefreiung
Ich habe an folgenden Prüfungen teilgenommen:
Es wurden bisher folgende Ergebnisse erreicht:
Ich beantrage die Übernahme der erbrachten ausreichenden Prüfungsleistungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung.
Antrag auf Berücksichtigung besonderer Verhältnisse für die Prüfung (Nachteilsausgleich)
Ich beantrage den Nachteilsausgleich.
Das Formblatt "Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Nachteilsausgleich" ist diesem Formular beigefügt.
Unterschrift Ausbildender / Umschulender
Unterschrift Auszubildende/r / Umschüler
- bei einem Antrag auf Berücksichtigung besonderer Verhältnisse für die Prüfung die
"Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Nachteilsausgleich"
Ausbildungsstätte / Umschulungsstätte
Stempel und Unterschrift
gesetzlicher Vertreter
(bei Minderjährigkeit Auszubildende/r)
- Stellungnahme der Berufsschule und des Ausbildenden (vorzeitige AP)
unterer Randbereich 10 mm
bis 02.12. des Jahres zur Zwischenprüfung,
bis 02.01. des Jahres zur Sommerprüfung,
bis 01.10. des Jahres zur Winterprüfung
Mit der Anmeldung zur Prüfung entsteht eine Gebührenforderung, die vom Ausbildenden / Umschulenden zu tragen ist.