Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Nachteilsausgleich
Das LfULG bzw. der Freistaat Sachsen übernimmt keine Kosten für die nachfolgende ärztliche Untersuchung bzw. Bestätigung eines Nachteilsausgleichs.
In dieser Angelegenheit begehrte er einen Nachteilsausgleich. Der benötigten ärztlichen Stellungnahme muss der Umfang des Nachteilsausgleichs, insbesondere evtl. Schreibzeitverlängerungen und Pausen, entnommen werden können. Aus diesem Grund bitten wir Sie, zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten Stellung zu nehmen:
1. Sachverhaltsschilderung
in folgenden Bereichen durchgeführt:
Pro Prüfung werden innerhalb der o. g. Prüfungszeiten keine Pausen gewährt.
Die zuständige Stelle kann Menschen mit Handicap (= Prüfungsteilnehmer nach § 2 SGB lX) auf schriftlichen Antrag entsprechend der Schwere des nachgewiesenen Handicaps einen angemessenen Nachteilsausgleichs gewähren. Dies gilt auch für Prüfungsteilnehmer, die wegen einer ärztlich festgestellten körperlichen Behinderung bei der Prüfung erheblich beeinträchtigt sind. Die fachlichen Anforderungen dürfen dabei nicht geringer bemessen werden.
Anlage zur Berücksichtigung besonderer Verhältnisse für eine Prüfung
(Nachteilsausgleich)
Anlage Nachteilsausgleich
2. Ärztliche Bestätigung für einen Nachteilsausgleich
a) Der Prüfungsteilnehmer ist in ärztlicher Behandlung und hat folgende Beeinträchtigungen, die auf die Anfertigung o.g. Prüfungen
Auswirkungen haben können.
b) lst der Patient voraussichtlich zu Beginn der Prüfung arbeitsfähig/dienstfähig?
c) lst der Patient grundsätzlich in der Lage, die Prüfung abzulegen?
d) Sind während der einzelnen Prüfungen zusätzliche Pausen notwendig?
Während der Pausen wird die Arbeitszeit unterbrochen und dem Prüfungsteilnehmer wird Gelegenheit gegeben, sich zu erholen,
Medikamente einzunehmen, etc.
Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sind diese zugewähren?
e) lst eine Verlängerung der Prüfungszeit (ohne Pausen) notwendig?
Es werden keine zusätzlichen Pausen gewährt, sondern die Prüfungszeit wird ohne Unterbrechungen verlängert.
f) Benötigt der Patient besondere Hilfsmittel (z. B. Computer, Lesehilfe, besonderes Mobiliar)?
g) Werden andere Prüfungsvergünstigungen für notwendig erachtet?
Wenn ja, in welchem Umfang sind diese zugewähren?
Stempel und Unterschrift des Arztes