Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung im Freistaat Sachsen
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Stand: 28.01.2022
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1. Kontaktdaten
1.1 Anschrift des Antragstellers
Art der Unternehmenstätigkeit:
Zuständig für die Anerkennung dieser Veranstaltung ist die Anerkennungsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich der Veranstaltungsort liegt.

Die Anerkennung ist kostenpflichtig gemäß § 6 Sächisches Verwaltungskostengesetz Abs.1 und steht unter Widerrufsvorbehalt (§ 7 Abs. 2 PflSchSachkV).

Erläuterung : Nach § 9 Abs. 4 PflSchG sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fort-

oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. In § 7 PflSchSachkV wird die Anerkennung geregelt. Die Fortbildungsveranstaltung soll insbesondere auch auf aktuelle Erkenntnisse zu den Themen eingehen.

nach § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung
(PflSchSachkV)
Name/Firmenname
PLZ:
Straße und Hausnummer:
Ort:
eMail:
Telefon:
Fax:
(Mehrfachnennung möglich)
1.2 Verantwortlicher Ansprechpartner für die Durchführung der Fortbildung
Name, Vorname
PLZ:
Straße und Hausnummer:
Ort:
eMail:
Telefon:
Fax:
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abteilung 9, Referat 91
PF 540137
01311 Dresden
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Vortragstitel, Stichworte zum Inhalt
Themenbereiche vgl. Anlage
2.1 Zielgruppe
2. Veranstaltung
2.2 Titel der Veranstaltung
2.3 Angaben zu den Fachthemen und Fachreferenten
Ist in Verbindung mit der Pflanzenschutz-Fortbildung am gleichen Tag eine Verkaufs- oder kommerzielle Informationsveranstaltung im Themenbereich-Pflanzenschutz geplant?
Zeitanteil
in h
Referent:
Titel, Vorname, Name
Qualifikation
2.4 Gesamtdauer der Veranstaltung
2.5 Sonstige Inhalte
Der Antragsteller sichert zu, dass alle Referenten die fachliche Kompetenz zu den jeweiligen Themen besitzen (§ 7 Abs. 1, Nr. 2 PflSchSachkV).
1)
1)
1)
2)
1) Abweichende Veranstaltungen sind gesondert zu beantragen.
2) gegebenenfalls Vertretung benennen
3) Nachweise sind beizufügen
(Bitte den Zweck und zeitlichen Ablauf der Veranstaltung benennen.)
3)
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Datum
2.6 Die Veranstaltung ist eine
3. Veranstaltungsort und Termin der unter 2 beantragten Veranstaltung
Uhrzeit
PLZ; Ort
Straße, Haus Nr.:
(nur für den abgeschlossenen Teilnehmerkreis einer Organisation)
Raum/
Saal
Termin- und Ortsänderungen sowie zusätzliche Termine sind dem Pflanzenschutzdienst zeitnah mitzuteilen.
Bitte nur identische Veranstaltungen in einem Formblatt aufführen.
3.1 Fortbildungsveranstaltungen werden auch in den folgenden Bundesländern beantragt
(Bitte jeweiliges Bundesland ankreuzen.)
Erläuterung: Die betroffenen Bundesländer werden informiert. Es ist jedoch ein eigener Antrag für jedes Bundesland erforderlich.

Wenn die oben genannte Veranstaltung so wie beantragt auch an anderen Orten in Sachsen angeboten werden soll, tragen sie diese Angaben bitte in die folgenden Felder ein:
Datum
Unterschrift
Ort
Wir stimmen / ich stimme der Veröffentlichung als Veranstalter anerkannter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach § 7 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung auf der Internetseite des LfULG zu.