Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung im Freistaat Sachsen
1.1 Anschrift des Antragstellers
Art der Unternehmenstätigkeit:
Zuständig für die Anerkennung dieser Veranstaltung ist die Anerkennungsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich der Veranstaltungsort liegt.
Die Anerkennung ist kostenpflichtig gemäß § 6 Sächisches Verwaltungskostengesetz Abs.1 und steht unter Widerrufsvorbehalt (§ 7 Abs. 2 PflSchSachkV).
Erläuterung: Nach § 9 Abs. 4 PflSchG sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fort-
oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. In § 7 PflSchSachkV wird die Anerkennung geregelt. Die Fortbildungsveranstaltung soll insbesondere auch auf aktuelle Erkenntnisse zu den Themen eingehen.
nach § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung
(PflSchSachkV)
(Mehrfachnennung möglich)
1.2 Verantwortlicher Ansprechpartner für die Durchführung der Fortbildung
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Informations- und Servicestelle Rötha
Baumeisterallee 13-15
04442 Zwenkau
Vortragstitel, Stichworte zum Inhalt
Themenbereiche vgl. Anlage
2.2 Titel der Veranstaltung
2.3 Angaben zu den Fachthemen und Fachreferenten
Ist in Verbindung mit der Pflanzenschutz-Fortbildung am gleichen Tag eine Verkaufs- oder kommerzielle Informationsveranstaltung im Themenbereich-Pflanzenschutz geplant?
Referent:
Titel, Vorname, Name
2.4 Gesamtdauer der Veranstaltung
Der Antragsteller sichert zu, dass alle Referenten die fachliche Kompetenz zu den jeweiligen Themen besitzen (§ 7 Abs. 1, Nr. 2 PflSchSachkV).
1) Abweichende Veranstaltungen sind gesondert zu beantragen.
2) gegebenenfalls Vertretung benennen
3) Nachweise sind beizufügen
(Bitte den Zweck und zeitlichen Ablauf der Veranstaltung benennen.)