Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung im Freistaat Sachsen
1.1 Anschrift des Antragstellers
Art der Unternehmenstätigkeit:
Zuständig für die Anerkennung dieser Veranstaltung ist die Anerkennungsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich der Veranstaltungsort liegt.
Die Anerkennung ist kostenpflichtig gemäß § 6 Sächisches Verwaltungskostengesetz Abs.1 und steht unter Widerrufsvorbehalt (§ 7 Abs. 2 PflSchSachkV).
Erläuterung
: Nach § 9 Abs. 4 PflSchG sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fort-
oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. In § 7 PflSchSachkV wird die Anerkennung geregelt. Die Fortbildungsveranstaltung soll insbesondere auch auf aktuelle Erkenntnisse zu den Themen eingehen.
nach § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung
(PflSchSachkV)
(Mehrfachnennung möglich)
1.2 Verantwortlicher Ansprechpartner für die Durchführung der Fortbildung
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abteilung 9, Referat 91
PF 540137
01311 Dresden
Vortragstitel, Stichworte zum Inhalt
Themenbereiche vgl. Anlage
2.2 Titel der Veranstaltung
2.3 Angaben zu den Fachthemen und Fachreferenten
Ist in Verbindung mit der Pflanzenschutz-Fortbildung am gleichen Tag eine Verkaufs- oder kommerzielle Informationsveranstaltung im Themenbereich-Pflanzenschutz geplant?
Referent:
Titel, Vorname, Name
2.4 Gesamtdauer der Veranstaltung
Der Antragsteller sichert zu, dass alle Referenten die fachliche Kompetenz zu den jeweiligen Themen besitzen (§ 7 Abs. 1, Nr. 2 PflSchSachkV).
1) Abweichende Veranstaltungen sind gesondert zu beantragen.
2) gegebenenfalls Vertretung benennen
3) Nachweise sind beizufügen
(Bitte den Zweck und zeitlichen Ablauf der Veranstaltung benennen.)