Preis Gastfischereischein
Angaben zum Antragsteller
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann von der Fischereibehörde ohne Fischereiprüfung ein Gastfischereischein ausgestellt werden. Dieser kann von den Anglerverbänden ausgegeben werden. Der Gastfischereischein ist für einen Monat bzw. 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Beachten Sie bitte:
Der beantragte Fischereischein ist im Voraus zu bezahlen.
Nach Erhalt der Rechnung sind die fälligen
Gesamtkosten
innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto einzuzahlen. Im Anschluss wird Ihnen der Fischereischein zugesandt. Ist der Geldeingang nicht rechtzeitig auf dem Konto gebucht, wird der Antrag als zurückgenommen behandelt. (§ 15 SächsVwKG).
Antragsteller (mind. 18 Jahre alt)
Rechnungsadresse - Aufenthaltsort
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung - Telefon-Nr. :
Unterschrift im vorgegebenen Rahmen
Nachname des Fischereischeininhabers