Anlage zum Aufruf des Fördergegenstandes C.1
Naturschutzberatung für Landnutzer - Fachliche Eignung
Name der Person, die mit der Naturschutzberatung für Landnutzer betraut werden soll:
Bitte geben Sie eine ausführliche Darstellung der fachlichen Eignung bzw. Kenntnisse (welche, wann und wie erworben) und eine eigene Einschätzung der Fähigkeiten ab. Füllen Sie dazu für jede Person, die mit der Naturschutzberatung für Landnutzer betraut werden soll, eine gesonderte Anlage aus. Pro Beratungsgebiet ist eine gesonderte Anlage auszufüllen. Fügen Sie entsprechende Nachweise (z. B. Aus- und Fortbildungsnachweise, Angabe von Referenzprojekten u. a. mit Landwirten oder relevanten Kooperationspartnern vor Ort, ggfs. Arbeitszeugnisse) bei. Die Angaben werden zur Beurteilung der Fachlichen Eignung des Begünstigten herangezogen.
Beratungsgebiet "Altkreis...":
Fachliche Qualität der Leistungserbringung:
Naturschutzfachliche Qualifikation und Referenzen (insbesondere berufliche Qualifikation, wie z. B. einschlägige Fachausbildung, Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen von naturschutzbezogenen Nutzungs- bzw. Pflegemaßnahmen, freilandökologische Kenntnisse wie Erfahrungen bei naturschutzfachlichen und freilandökologischen Erfassungen und Bewertungen etc.), Kenntnisse der Landwirtschaft
Regionalkenntnisse (regionale Kenntnisse und regionaler Bezug zum Qualifizierungs-gebiet wie z. B. Ortskenntnis, Kenntnisse zu regionalen Lebensraumtypen, Biotopen, Artvorkommen u. ä., bestehende Vernetzung mit vor Ort aktiven Institutionen, natur-schutzrelevanten Akteuren)
Kommunikative Fähigkeiten und Erfahrungen
Gesprächs- und Verhandlungsführung (Erfahrungen und Methodenkenntnis)
EDV-Kenntnisse (Microsoft-Office-Paket, GIS, Niveau der Kenntnisse: Anfänger, Fortgeschrittener, Profi)
Moderations- und Kooperationsfähigkeiten (Kenntnisse und Erfahrungen in Moderations- und Kooperationstechniken)
Kenntnisse Förderverfahren
Kenntnisse der ELER-basierten Finanzierungsmöglichkeiten von Naturschutzmaßnahmen und der Antragstellung auf Direktzahlungen und Agrarförderung
Die oben benannten Nachweise liegen diesem Gebot als Anlagen bei.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)