§ 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) i.d.g.F., der Verordnung über die Berufsausbildung i.d.g.F zum/zur Winzer/in und der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte i.d.g.F.für die Berufsausbildung zum/zur Winzer/in
Angaben zum Ausbildungsbetrieb
Zuständige Agentur für Arbeit:*
Im Betrieb wird bereits in folgenden Berufen ausgebildet:
Anzahl der ständigen Arbeitskräfte* (ohne Antragsteller)
Angaben zum/r Ausbildenden (Betriebsleiter/in)
Anzahl der Ausbildungsplätze
Ich beantrage gemäß der anzuwendenden Rechtsvorschriften die Anerkennung/Überprüfung meines Betriebes als Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung im Beruf Winzer/in und bzw. zeige folgende Veränderungen an:
BNR laut Registrierung grüne Berufe:
amtlicher Gemeindeschlüssel:*
Arbeitgeber-Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit:
Antrag auf Feststellung der Eignung des Betriebes als Ausbildungsstätte zum/zur Winzer/in
Veränderungsanzeige /-antrag
3. Technische Einrichtungen und Maschinen
Welche Maschinen und Geräte sind vorhanden? (Fabrikat, Typ, Baujahr), Hinweise zum Zustand, Vorliegen von Betriebsanleitungen
Teil A: Materiell-technische Voraussetzungen im Betrieb
Betriebsfläche insgesamt:
von der Rebfläche entfallen auf
Traubenverarbeitung/-vermarktung über:
Trauben- und Mostverkauf in
Entsprechen die Gebäude, baulichen Anlagen und technischen Ausstattungen den im Hinblick auf die Ausbildungsziele zu stellenden Anforderungen, und sind sie in einem ordnungsgemäßen Zustand?*
Wird die Ausbildungsstätte als Haupterwerbsbetrieb bzw. als selbständige Betriebseinheit im Haupterwerb nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewirtschaftet, und werden die Wirtschaftsergebnisse buchführungsgemäß erfasst?*
Ist zur Zeit der Antragstellung ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet?*
Tätigkeit im Weinbau, seit:*
Ausbildertätigkeit im Weinbau, seit:*
VollberuflicheTätigkeit im anzuerkennenden Betrieb, seit:*
Erklärung des/r Ausbilders/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Ausbilders/in*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes i. d. g. F. entgegenstehen, und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
(Bitte Nachweis - z.B. Kopie Arbeitsvertrag)
Erklärung des/r Betriebsleiters/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Betriebsleiters/in*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes i. d. g. F. entgegenstehen, und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse*
* Aufforderung zum Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz
Als Zuständige Stelle nach § 71 BBiG in Verbindung mit § 1 SächsBBiGAVO bestätigen wir, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 Nr. 2 a vorliegen.
gez. Henrik Fichtner
Referatsleiter
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und zur Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung als Ausbilder/in gemäß §28 ff BBiG
Der Antragsteller/die Antragstellerin
hat gemäß § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz ein erweitertes Führungszeugnis im Rahmen:
1. der Aufgabenübernahme als Ausbildende/r (Betriebsleiter/in, Vorstand o. ä.) eines nach §§ 27 ff. BBiG anerkannten/anzuerkennenden Ausbildungsunternehmens bzw.
2. als unmittelbar in der Ausbildung wirkende/r Ausbilder/in, der/die in dieser Aufgabenwahrnehmung zu Minderjährigen direkt Kontakt aufnimmt,
vorzulegen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist vorzulegen bei:
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.