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Anmeldung zur
Zwischen-, Abschluss- oder
Umschulungsprüfung
für Auszubildende / Umschüler
  Allgemeine Angaben
Ausbildungsberuf
Fachrichtung
Prüfungsart
  Prüfungsteilnehmer/in
Name
Geburtsdatum
Geburtsort
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Geschlecht
Nummer des Ausbildungsvertrages
  Arbeitsstätte / Umschulungsträger (lt. Berufsausbildungsvertrag)
Name Betrieb
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Fehltage Berufsschule
Fehltage Betrieb
Fehltage gesamt
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smekul_lfulg_144_gf
Stand: 09/2024
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  Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung (ZP), Abschluss-/ Umschulungsprüfung (AP),
Wiederholung der Abschluss-/ Umschulungsprüfung (WP) einzureichen:
-  schriftlicher Ausbildungsnachweis (ZP, AP, WP)
-  ärztliche Bescheinigung über die Nachuntersuchung bei Lehrlingen unter 18 Jahren (ZP)
-  Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (AP)
-  Nachweis über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung (ZP, AP)
-  Zeugnis über das Ergebnis der vorangegangenen Prüfung (WP)
Anmeldetermine:
  Bisherige Prüfungen / Prüfungsbefreiung
Ich habe an folgenden Prüfungen teilgenommen:
Datum der Prüfung
Ort der Prüfung
im Ausbildungsberuf
Es wurden bisher folgende Ergebnisse erreicht:
Prüfungsfach
Note
Prüfungsfach
Note
Ich beantrage die Übernahme der erbrachten ausreichenden Prüfungsleistungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung.
  Antrag auf Berücksichtigung besonderer Verhältnisse für die Prüfung (Nachteilsausgleich)
Ort:
Datum:
Unterschrift Ausbildender / Umschulender      
Unterschrift Auszubildende/r / Umschüler
-  bei einem Antrag auf Berücksichtigung besonderer Verhältnisse für die Prüfung die
   "Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Nachteilsausgleich"
Ausbildungsstätte / Umschulungsstätte
Stempel und Unterschrift
gesetzlicher Vertreter
(bei Minderjährigkeit Auszubildende/r)
-  Stellungnahme der Berufsschule und des Ausbildenden (vorzeitige AP)
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smekul_lfulg_144_gf
Stand: 09/2024
bis 02.12. des Jahres zur Zwischenprüfung,
bis 02.01. des Jahres zur Sommerprüfung,
bis 01.10. des Jahres zur Winterprüfung
Bitte beachten:
Mit der Anmeldung zur Prüfung entsteht eine Gebührenforderung, die vom Ausbildenden / Umschulenden zu tragen ist.