4. Erklärungen gemäß § 6 FSO
5. Dem Aufnahmeantrag sind beigefügt
3. Einschlägige berufliche Tätigkeit in der Fachrichtung, in der die Fachschule besucht werden soll
a) Ich wurde bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen und habe an der Abschlussprüfung teilgenommen:
Art der Fachschule, Ergebnis:
b) Ich habe mich vor dieser Antragstellung bereits für eine Aufnahme bei einer anderen Fachschule/anderen Fachschulen beworben
c) Ich bin in einem Auswahlverfahren an einer anderen Fachschule/anderen Fachschulen bisher unberücksichtigt geblieben
d) Es liegt eine außergewöhnliche Härte im Sinne § 7 Abs. 1 Nr. 5 FSO vor
e) Aufnahme in das Wohnheim
(muss bis zur Aufnahme in die Fachschule vor Schuljahresbeginn vorliegen)
(nur, wenn bereits an einer Prüfung an einer Fachschule teilgenommen wurde, siehe Erklärung Nr. 4a)
Unterschrift des Antragstellers
f) Befreiung von gelenkten Praktika
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule sind:
1. der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung, nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule, oder
2. der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer einschlägigen Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.
Hiermit willige ich ein, dass meine Angaben zu Art und Grad der Behinderung oder chronischen Erkrankungen, soweit sie für die Ausbildung von Belang sind sowie die Angaben zum Landkreis, zur Staatsangehörigkeit und zur E-Mail von der landwirtschaftlichen Fachschule verarbeitet werden dürfen (Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 7 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S.1, L 314 vom 22.11.2016, S.72), in der jeweils geltenden Fassung). Diese Angaben sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden.