4. Erklärungen gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 FSO
5. Dem Aufnahmeantrag sind beigefügt
3. Einschlägige berufliche Tätigkeit in der Fachrichtung, in der die Fachschule besucht werden soll
a) Ich wurde bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen und habe an der Abschlussprüfung teilgenommen:
Art der Fachschule, Ergebnis:
b) Ich habe mich vor dieser Antragstellung bereits für eine Aufnahme bei einer anderen Fachschule/anderen Fachschulen beworben
c) Ich bin in einem Auswahlverfahren an einer anderen Fachschule/anderen Fachschulen bisher unberücksichtigt geblieben
d) Es liegt eine außergewöhnliche Härte im Sinne § 7 Absatz 1 Nummer 5 FSO vor
e) Aufnahme in das Wohnheim
(muss bis zur Aufnahme in die Fachschule vor Schuljahresbeginn vorliegen)
(nur, wenn bereits an einer Prüfung an einer Fachschule teilgenommen wurde, siehe Erklärung Nr. 4a)
Unterschrift des Antragstellers
f) Befreiung von gelenkten Praktika
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule sind:
1. der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung, nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule, oder
2. der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer einschlägigen Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.
Ich willige ein, dass meine Angaben unter Ziffer 1 "Persönliche Daten" durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zum Zweck des Fachschulbesuchs verarbeitet werden. Die Einwilligungen gelten ab dem Datum der Unterschrift und auch über die Beendigung des Schulverhältnisses hinaus.
Die Einwilligungen sind freiwillig und können jederzeit, auch einzeln, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, gegenüber dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, zuständige Fachschule per Post oder elektronisch unter folgendem Kontakt: Poststelle@lfulg.sachsen.de.