Antrag auf Feststellung der Eignung des Betriebes als Ausbildungsstätte zum/zur Pferdewirt/in
Gemäß § 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 i.d.g.F, der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pferdewirt/in vom 07. Juni 2010 und der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum/zur Pferdewirt/in vom 07. Februar 2011 beantrage ich hiermit die Überprüfung meines Betriebes als Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung im Beruf "Pferdewirt/in" in oben angegebener Fachrichtung bzw. zeige folgende Veränderungen an.
Pferdehaltung und Service
Pferderennen
mit Schwerpunkt:
Klassische Reitausbildung
Spezialreiten
mit Schwerpunkt:
Veränderungsanzeige /-antrag
Dieser Antrag ist an den zuständigen Bildungsberater/in zu senden.
Angaben zum Ausbildungsbetrieb
Zuständige Agentur für Arbeit:*
Im Betrieb wird bereits in folgenden Berufen ausgebildet:
Anzahl der ständigen Arbeitskräfte* (ohne Antragsteller)
BNR laut Registrierung grüne Berufe:
Angaben zum/r Ausbildenden (Betriebsleiter/in)
Anzahl der Ausbildungsplätze
Pferdehaltung und Service
Pferderennen
mit Schwerpunkt:
Klassische Reitausbildung
Spezialreiten
mit Schwerpunkt:
amtlicher Gemeindeschlüssel:*
Arbeitgeber-Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit (8-stellig):
Tätigkeit in der Pferdehaltung
Tätigkeit in der Pferdehaltung, seit:*
Ausbildertätigkeit in der Pferdehaltung, seit:*
VollberuflicheTätigkeit im anzuerkennenden Betrieb, seit:*
Erklärung des/r Ausbilders/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Ausbilders/in*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom
23. März 2005 i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 i. d. g. F. entgegenstehen, und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
(Bitte Nachweis - z.B. Kopie Arbeitsvertrag)
Erklärung des/r Betriebsleiters/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Betriebsleiters/in*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom
23. März 2005 i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 i. d. g. F. entgegenstehen, und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse*
* Aufforderung zum Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz
Als Zuständige Stelle nach § 71 BBiG in Verbindung mit § 1 SächsBBiGAVO bestätigen wir, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 Nr. 2 a vorliegen.
gez. Henrik Fichtner
Referatsleiter
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und zur Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung als Ausbilder/in gemäß §28 ff BBiG
Der Antragsteller/die Antragstellerin
hat gemäß § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz ein erweitertes Führungszeugnis im Rahmen:
1. der Aufgabenübernahme als Ausbildende/r (Betriebsleiter/in, Vorstand o. ä.) eines nach §§ 27 ff. BBiG anerkannten/anzuerkennenden Ausbildungsunternehmens bzw.
2. als unmittelbar in der Ausbildung wirkende/r Ausbilder/in, der/die in dieser Aufgabenwahrnehmung zu Minderjährigen direkt Kontakt aufnimmt,
vorzulegen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist vorzulegen bei:
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.