Antrag auf Feststellung der Eignung des
Betriebes als Ausbildungsstätte zum/zur
Hauswirtschafter/in
Antrag auf Feststellung der Eignung
des Betriebes als Ausbildungsstätte
zum/zur Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
personenbetreuende Dienstleistungen
serviceorientierte Dienstleistungen
ländlich - agrarische Dienstleistungen
Veränderungsanzeige/-antrag
Angaben zum Ausbildungsbetrieb
Zuständige Agentur für Arbeit:*
Im Betrieb wird bereits in folgenden Berufen ausgebildet:
Anzahl der ständigen Arbeitskräfte* (ohne Antragsteller)
Angaben zum/r Ausbildenden (Betriebsleiter/in)
Anzahl der Ausbildungsplätze
Fachpraktiker/in Hauswirtschaft:
amtlicher Gemeindeschlüssel:*
Arbeitgerber-Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit:
BNR laut Registrierung grüne Berufe:
§ 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) i.d.g.F., Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in i.d.g.F.
die Ausbildungsregelung Fachpraktikerin Hauswirtschaft, Fachpraktiker Hauswirtschaft i.d.g.F.
Ich beantrage gemäß der anzuwendenden Rechtsvorschriften die Anerkennung/Überprüfung meines Betriebes als Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung im Beruf Hauswirtschafter/in und/oder Fachpraktiker/in Hauswirtschaft bzw. zeige folgende Veränderungen an:
Werden folgende Teile des Ausbildungsberufs Hauswirtschafter/in vermittelt?
Angaben zur Ausbildung Hauswirtschafter/in
Teil A: Materiell-technische Voraussetzungen im Betrieb
Nr. 1 hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln
Nr. 2 hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen
Nr. 3 hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln
Nr. 4 Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren
Nr. 5 Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten
Nr. 6 Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
Nr. 7 hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten
Nr. 8 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen
Nr. 10 qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
Nr. 9 hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten
Nr. 11 Hygienemaßnahmen durchführen
Nr. 12 im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken
Nr. 13 mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren
§ 4 (3) Hauswirtschaftliche Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten
§ 4 (3) Personenbetreuende Dienstleistungen
§ 4 (3) Serviceorientierte Dienstleistungen
§ 4 (3) Ländlich-agrarische Dienstleistungen
§ 4 (2) schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Werden folgende Teile des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in Hauswirtschaft vermittelt?
Angaben zur Ausbildung Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4. Mitgestalten sozialer Beziehungen
6. Umweltschutz, Nachhaltigkeit
1. Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 Arbeiten planen, vorbereiten, durchführen und kontrollieren
1.2 Information und Kommunikation
1.3 betriebliche, marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen
1.4 Bedarf und Ansprüche von zu versorgenden und zu betreuenden Personen
1.6 betriebliche Geschäftsvorgänge
Fachliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
2. Betriebsräume und Betriebseinrichtungen
Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
3. Hauswirtschaftliche Dienst- und Versorgungsleistungen
3.1 Speisezubereitung und Serviceleistungen
3.2 Reinigen und Pflegen von Räumen, Materialien, Maschinen und Geräten
3.3 Gestalten von Räumen des Wohnumfeldes
3.4 Reinigen, Pflegen und Instandhalten von Textilien
3.5 Warenwirtschaft, Lagerung und Vorratshaltung
4. Hauswirtschaftliche Betreuungsleistung
4.1 Erfüllung von Grundbedürfnissen der Menschen
4.2 Kontaktaufnahme und Kontaktpflege
4.3 Hilfeleisten bei Alltagsverrichtungen
Bietet die Ausbildungsstätte die Gewähr dafür, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Vorschriften zum Schutz des Auszubildenden eingehalten werden?*
Antrag auf Feststellung der fachlichen Eignung des/r Ausbilders/in (gemäß § 30 BBiG)
Angaben zum/r Ausbilder/in im Unternehmen
Teil B: Personelle Voraussetzungen im Betrieb
(Ausfüllen bei Erstantrag oder Veränderung)
Abgelegte berufliche Prüfungen in der Hauswirtschaft
Berufliche Abschlussprüfung
Fachhochschul-, Hochschulabschluss
Angabe der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse:
Die Anerkennung wird beantragt ab:
Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des/r Auszubildenden
Nachweis der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Fachpraktikerausbildung
Tätigkeit in der Hauswirtschaft, seit:*
Ausbildertätigkeit in der Hauswirtschaft, seit:*
VollberuflicheTätigkeit im anzuerkennenden Betrieb, seit:*
Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse*
Tätigkeit in der Hauswirtschaft
(Bitte Nachweis - z.B. Kopie Arbeitsvertrag)
Erklärung des/r Ausbilders/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Ausbilders/in:*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes i. d. g. F. entgegenstehen und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
Erklärung des/r Betriebsleiters/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Betriebsleiters/in:*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes i. d. g. F. entgegenstehen und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
erweitertes Führungszeugnis (Betriebsleiter/in, Ausbilder/in)
Abgelegte berufliche Prüfungen des/r Ausbilders/in in Kopie
ggf. Nachweis der Tätigkeit des/r Ausbilders/in im Unternehmen (Kopie Arbeits-, Angestelltenvertrag bzw. Bestätigung unbefristetes Arbeitsverhältnis)
(Antrag gilt nur mit vollständig beigefügten Anlagen als gestellt.)
befindet sich am Ende des
Einwilligung des/r Betriebsleiters/in*
Unterschrift des/r Betriebsleiters/in:*
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich diese Einwilligung vollständig verweigern und jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen kann.
Gleichzeitig bin ich damit einverstanden, dass diese vier Daten meines Betriebes im Internetverzeichnis der Ausbildungsstätten für die grünen Berufe veröffentlicht werden.
Hiermit setze ich Sie über die vorab aufgeführten Veränderungen im Unternehmen in Kenntnis.
Unterschrift des/r Betriebsleiters/in*
Mit einer Besichtigung der Ausbildungsstätte durch Vertreter und Beauftragte der zuständigen Stelle, erkläre ich mich einverstanden.*
Die Anerkennung wird beantragt ab:
Alle Daten und Informationen zum Ausbildungsbetrieb, zum/zur Ausbildenden und zu dem/der Ausbilder/in werden auf Grundlage der §§ 27 bis 30 BBiG erhoben und gemäß § 32 BBiG zur Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder/in elektronisch in Form eines geführten Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsstätten und Ausbilder/innen sowie nach § 88 BBiG für statistische Zwecke gespeichert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Fristen aufbewahrt sowie verarbeitet.
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz - SächsDSG) vom 25. August 2003 und gemäß dem Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt SächsGVBl. S. 330) das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. August 2019 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 663, geändert worden ist, bin ich damit einverstanden, dass das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die nachfolgenden Daten an potenzielle Auszubildende weiter gibt.
* Aufforderung zum Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz
Als Zuständige Stelle nach § 71 BBiG in Verbindung mit § 1 SächsBBiGAVO bestätigen wir, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 Nr. 2 a vorliegen.
gez. Henrik Fichtner
Referatsleiter
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und zur Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung als Ausbilder/in gemäß §28 ff BBiG
Der Antragsteller/die Antragstellerin
hat gemäß § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz ein erweitertes Führungszeugnis im Rahmen:
1. der Aufgabenübernahme als Ausbildende/r (Betriebsleiter/in, Vorstand o. ä.) eines nach §§ 27 ff. BBiG anerkannten/anzuerkennenden Ausbildungsunternehmens bzw.
2. als unmittelbar in der Ausbildung wirkende/r Ausbilder/in, der/die in dieser Aufgabenwahrnehmung zu Minderjährigen direkt Kontakt aufnimmt,
vorzulegen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist vorzulegen bei:
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.